Welche Bilder sind "gemeinfrei"?

"Gemeinfreie" Bilder (ähnlich: public domain) sind solche, die keinem urheberrechtlichem Schutz (mehr) unterliegen - etwa weil der Urheber schon so lange tot ist, dass die sogenannte Schutzfrist abgelaufen ist (bei anspruchsvollen "Lichtbildwerken" sind das 70 Jahre nach dem Tod des/der Urhebers/ Urheberin. Bei einfachen "Lichtbildern" 50 Jahre nach Herstellung bzw. Erscheinen des Lichtbildes).

Auch amtliche Werke sind in der Regel gemeinfrei.

Wer ein gemeinfreies, zweidimensionales (!) Werk (also z.B. ein altes Gemälde oder ein altes Lichtbildwerk, dessen Urheber_in schon über 70 Jahre tot ist) lediglich originalgetreu abfotografiert oder einscannt oder fotokopiert, der schafft damit in aller Regel ebenfalls ein gemeinfreies Bild - zumindest haben verschiedene Gerichte in dieser Frage so entschieden. Das gilt aber nicht für das Fotografien von dreidimensionalen Kunstwerken (z.B. Skulpturen).

Vorsicht aber, wenn das gemeinfreie Werk Eigentum eines Museums, einer Bibliothek oder eines Archivs ist. Die machen nämlich oft Ansprüche auf ihr Eigentum geltend, auch wenn die Schutzfrist nach dem Urheberrecht abgelaufen ist.

Gemeinfreie Bilder können frei verwendet, bearbeitet und verändert werden. Wenn ihr gemeinfreie Bilder verwenden wollt, müsst ihr aber darauf achten, ob diese Bilder auch in Deutschland gemeinfrei sind. Denn es gibt beispielsweise Bilder, die in den USA zwar als "public domain" bezeichnet werden, also keinen Schutz mehr genießen, in Deutschland aber aufgrund internationaler Abkommen dennoch urheberrechtlich geschützt sind.

Ihr selbst seid verantwortlich das zu prüfen und ihr könnt euch nicht darauf berufen, dass ein Bild irgendwo im Netz als "gemeinfreies Bild" angeboten wurde.

Bildrechte FAQ

Ist jedes Foto, das ich mache, urheberrechtlich geschützt?

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Welche Bilder sind "gemeinfrei"?

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Autorin / Autor: fatouk / Redaktion - Stand: 8. April 2016