Ich habe auf Facebook ein scheußliches Foto von mir entdeckt. Ich will nicht, dass alle es sehen. Was kann ich dagegen tun?

Jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Niemand darf ein Foto, auf dem du erkennbar abgebildet bist, gegen deinen Willen veröffentlichen (Ausnahmen bestätigen die Regel, s.u.). Das Recht, über dein eigenes Bild zu entscheiden, entsteht aus dem sogenannten Persönlichkeitsrecht, das sich aus dem deutschen Grundgesetzen ableiten lässt.

Wenn jemand ein Foto von dir ins Internet stellt, ohne dich vorher um Erlaubnis zu bitten, verstößt die Person gegen dein Recht. Dann kannst du die Person auffordern, das Bild aus dem Internet zu nehmen und du kannst sogar verlangen, dass dir die Person das Bild aushändigt. Übrigens: das Recht am eigenen Bild gilt 10 Jahre über den Tod der abgebildeten Person hinaus.

Und wenn ein von dir geschossenes Foto ohne deine Erlaubnis irgendwo im Internet hochgeladen wird, kannst du als Urheber_in den Verantwortlichen ebenfalls auffordern, das Bild runter zu nehmen. Dafür musst du keinen Rechtsbeistand einschalten, solltest aber eine Frist von ein paar Tagen setzen. Wenn deinem Wunsch nicht nachgekommen wird, kannst du dich als nächstes an den Anbieter wenden. Wenn das alles nichts nützt, sind rechtliche Schritte denkbar.

Ausnahmen, bei denen deine Einwilligung nicht automatisch erforderlich ist

  • Du bist eine "Person der Zeitgeschichte" (eine bekannte Moderatorin, eine Künstlerin, eine Politikerin usw.)
  • Du nimmst an einem "Ereignis der Zeitgeschichte" teil (z.B. du bist Kellnerin bei einem wichtigen Staatsgipfel, du bist von einer Naturkatastrophe betroffen, bist Teilnehmerin bei Olympia).
  • Du bist nur "Beiwerk" in einer Landschaft oder bei einer Sehenswürdigkeit (sozusagen aus Versehen auf dem Foto gelandet).
  • Du nimmst an einer öffentlichen Veranstaltung teil (Fußballspiel, Demonstration, Konzert) oder stehst sogar selbst auf der Bühne.
  • Die Veröffentlichung deines Fotos ist von öffentlichem Interesse (z.B. Fahndungsfotos, Fotos von Prominenten)
  • Du wirst zu einem höheren künstlerischen Zweck fotografiert (das muss der Fotograf im Zweifelsfall aber erst mal nachweisen!).

Bei all dem gilt natürlich immer auch der Anstand und der gesunde Menschenverstand. Wer Menschen in anstößigen, peinlichen oder intimen Situationen (betrunken auf einer Party, nackt, beim Sex, auf der Toilette) oder in privaten Räumen ohne deren Einverständnis fotografiert und das Bild anschließend veröffentlicht, wird vermutlich trotz eines "künstlerischen Zwecks" oder "öffentlichen Interesses" vor Gericht scheitern, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.

Bildrecht FAQ

Ist jedes Foto, das ich mache, urheberrechtlich geschützt?

Was ist mit lizenzfreien Bildern?

Welche Bilder sind "gemeinfrei"?

Ich möchte ein Creative Commons Bild verwenden. Was ist das?

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Autorin / Autor: fatouk / Redaktion - Stand: 8. April 2016