Im Prinzip wird jedes Foto durch das Urheberrecht geschützt. Egal ob Bilder, die mit dem Smartphone oder der Spiegelreflexkamera geschossen wurden. Selbst das tausendste verwackelte Bild deiner Katze ist urheberrechtlich geschützt und du hast die Rechte daran, wenn du es geschossen hast. Ein Foto ist auch dann geschützt, wenn kein Copyright-Vermerk daneben steht. Eine Ausnahme können Fotos sein, die ein gemeinfreies Werk - z.B. ein altes Gemälde - lediglich möglichst originalgetreu reproduzieren. Siehe dazu die Frage nach gemeinfreien Bildern.
*Lichtbild oder Lichtbildwerk?*
Im Urheberrecht wird zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken unterschieden. Dabei stellen Lichtbilder eine unveränderte, naturgegebene Realität dar. Das wäre beispielsweise ein ganz normales Produktfoto, auf dem eine Flasche Orangensaft präsentiert wird oder der verwackelte Schnappschuss deines Fahrrads.
Lichtbildwerke dagegen, müssen eine "persönliche geistige Schöpfung" sein. Das bedeutet eigentlich, dass man sich bei dem Fotografieren Gedanken gemacht hat, bewusst auf Licht oder Schatten geachtet hat, Bildschärfe oder Kontraste eingesetzt hat. Selbst ein Selfie, für das du vorher den richtigen Filter gewählt hast und die beste Kameraperspektive gesucht hast, kann so zu einem Lichtbildwerk werden. Lichtbildwerke genießen einen längeren Schutz als einfache Lichtbilder, ansonsten sind beide gleichermaßen durch das Urheberrecht geschützt.
*Auch Pass- und Bewerbungsfotos sind urheberrechtlich geschützt!*
Es gibt also stets eine Person, die das Urheberrecht an einem Foto hat, nämlich der/die Fotograf_in. Selbst Pass- oder Bewerbungsfotos, die ihr von einem Fotografen anfertigen lasst, fallen unter diesen Schutz. Ihr habt zwar im Falle eines beauftragten Fotos in einem Fotostudio durchaus das Recht, das Bild zu kopieren und zu verschenken, nicht aber es ins Internet zu stellen! Dafür braucht ihr eine ausdrückliche Genehmigung des Urhebers, in diesem Fall also des beauftragten Fotografen.
Grundsätzlich: Wann immer ihr ein Foto, das ihr nicht selbst geschossen habt, im Internet, als Profilbild, in einer Zeitung o.ä. veröffentlichen wollt, müsst ihr vorher die Einwilligung des/der Urheber_in einholen. Wenn nicht, begeht ihr eine Urheberrechtsverletzung, mit der ihr euch im schlimmsten Fall eine Abmahnung und Schadenersatzforderungen einhandeln könnt.
Autorin / Autor: fatouk / Redaktion - Stand: 8. April 2016