Ist jedes Foto, das ich mache, urheberrechtlich geschützt?

Im Prinzip wird jedes Foto durch das Urheberrecht geschützt. Egal ob Bilder, die mit dem Smartphone oder der Spiegelreflexkamera geschossen wurden. Selbst das tausendste verwackelte Bild deiner Katze ist urheberrechtlich geschützt und du hast die Rechte daran, wenn du es geschossen hast. Ein Foto ist auch dann geschützt, wenn kein Copyright-Vermerk daneben steht. Eine Ausnahme können Fotos sein, die ein gemeinfreies Werk - z.B. ein altes Gemälde - lediglich möglichst originalgetreu reproduzieren. Siehe dazu die Frage nach gemeinfreien Bildern.

*Lichtbild oder Lichtbildwerk?*
Im Urheberrecht wird zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken unterschieden. Dabei stellen Lichtbilder eine unveränderte, naturgegebene Realität dar. Das wäre beispielsweise ein ganz normales Produktfoto, auf dem eine Flasche Orangensaft präsentiert wird oder der verwackelte Schnappschuss deines Fahrrads.

Lichtbildwerke dagegen, müssen eine "persönliche geistige Schöpfung" sein. Das bedeutet eigentlich, dass man sich bei dem Fotografieren Gedanken gemacht hat, bewusst auf Licht oder Schatten geachtet hat, Bildschärfe oder Kontraste eingesetzt hat. Selbst ein Selfie, für das du vorher den richtigen Filter gewählt hast und die beste Kameraperspektive gesucht hast, kann so zu einem Lichtbildwerk werden. Lichtbildwerke genießen einen längeren Schutz als einfache Lichtbilder, ansonsten sind beide gleichermaßen durch das Urheberrecht geschützt.

*Auch Pass- und Bewerbungsfotos sind urheberrechtlich geschützt!*
Es gibt also stets eine Person, die das Urheberrecht an einem Foto hat, nämlich der/die Fotograf_in. Selbst Pass- oder Bewerbungsfotos, die ihr von einem Fotografen anfertigen lasst, fallen unter diesen Schutz. Ihr habt zwar im Falle eines beauftragten Fotos in einem Fotostudio durchaus das Recht, das Bild zu kopieren und zu verschenken, nicht aber es ins Internet zu stellen! Dafür braucht ihr eine ausdrückliche Genehmigung des Urhebers, in diesem Fall also des beauftragten Fotografen.

Grundsätzlich: Wann immer ihr ein Foto, das ihr nicht selbst geschossen habt, im Internet, als Profilbild, in einer Zeitung o.ä. veröffentlichen wollt, müsst ihr vorher die Einwilligung des/der Urheber_in einholen. Wenn nicht, begeht ihr eine Urheberrechtsverletzung, mit der ihr euch im schlimmsten Fall eine Abmahnung und Schadenersatzforderungen einhandeln könnt.

Bildrechte FAQ

Ist jedes Foto, das ich mache, urheberrechtlich geschützt?

Was ist mit lizenzfreien Bildern?

Welche Bilder sind "gemeinfrei"?

Ich möchte ein Creative Commons Bild verwenden. Was ist das?

Ich habe ein witziges Foto bei Google gefunden? Darf ich es als Profilbild verwenden?

Ich habe ein Foto gefunden und stark verändert. Darf ich es veröffentlichen?

Ich habe eine Collage am PC zusammen gebastelt und ein Foto aus dem Internet eingesetzt. Ist es legal, wenn ich sie poste?

Ich habe ein Bild aus dem Internet abgezeichnet und wollte es gerne im Internet posten. Geht das?

Darf ich Gemälde oder Teile davon abfotografieren?

Ich habe auf Facebook ein scheußliches Foto von mir entdeckt. Ich will nicht, dass alle es sehen. Was kann ich dagegen tun?

Meine Freundin hat ein Portrait von mir gemacht. Ich will es als Profilbild verwenden. Muss ich sie fragen?

Meine Eltern posten öfters Fotos von mir. Dürfen die das einfach, ohne mich zu fragen?

Brauche ich in jedem Fall die Erlaubnis, wenn ich Fotos von Freunden  posten will?

Auf meinen Urlaubsfotos sind Menschen zu sehen, die ich nicht kenne. Brauche ich deren Erlaubnis, wenn ich das Bild veröffentlichen will?

Ich habe bei einer Lesung Fotos gemacht. Darf ich die posten?

Was ist, wenn ich ein Foto von einem Star mache?

Darf ich Gebäude ohne Einwilligung des Eigentümers fotografieren und die Bilder veröffentlichen?

Tiere, Tattoos, Röntgenbilder und andere kuriose Vorschriften

Autorin / Autor: fatouk / Redaktion - Stand: 8. April 2016