Darf ich Gebäude ohne Einwilligung des Eigentümers fotografieren und die Bilder veröffentlichen?

In Deutschland gilt die sogenannte *Panoramafreiheit*. Diese besagt, dass Gebäude und bleibende Installationen ohne weiteres fotografiert werden dürfen, wenn sie durch öffentliche Wege sichtbar sind und man bei dem Fotografieren an einem frei zugänglichen Punkt steht. Diese Fotos dürfen dann auch veröffentlicht und zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.
Als frei zugänglicher Punkt gelten allerdings keine öffentlich zugänglichen Gebäude wie Bibliotheken o.ä.

*Privates Grundstück? Hier entscheidet der/die Hausherr_in*
Anders wäre es, wenn ich ein Gebäude vom Mehrfamilienhaus gegenüber fotografieren würde. Dieses ist nicht für alle Menschen zugänglich und auch kein öffentlicher Platz. Schwierig wird es auch bei Gebäuden, die auf nicht öffentlichen Grundstücken stehen. Sobald ihr privaten Grund betretet oder Gebäude betretet, entscheidet allein der / die Hausherr_in, wer fotografieren darf.  Alle Schlösser in Berlin und Brandenburg, aber auch einige andere in Deutschland, sind von einem nicht frei zugänglichen Schlosspark umgeben. Die "Stiftung Preußischer Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" ist dafür zuständig und daher dürfen die Bilder nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Auch in Bahnhöfen darf ohne Genehmigung nicht fotografiert werden - zumindest wenn die Fotos anschließend kommerziell genutzt werden sollen. Ob Kirche oder Tropfsteinhöhle, Friedhof, Zoo, Museum oder die eigene Schule: auf fremdem Boden darf nur mit Erlaubnis fotografiert werden.

*Fotos von zeitlich begrenzte Kunstaktionen? Lieber nicht veröffentlichen!*
Problematisch ist es auch mit Kunstaktionen, die nur für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen sind. Bilder davon dürfen dann auch nicht ohne weiteres veröffentlicht werden, da sie rechtlich keine „bleibende Installationen“ darstellen. Ein berühmter Fall ist der Berliner Reichstag, der von dem Künstler Christo verhüllt wurde. Er hatte gegen Fotografien seines "Kunstwerkes" geklagt, die ein Postkartenverlag verbreitet hatte. Der Verlag berief sich auf die Panoramafreiheit (frei zugänglich, von öffentlichen Wegen aus sichtbar!), der Künstler auf die zeitliche Beschränkung. Recht bekam der Künstler!

*Kommerzielle Nutzung ist problematisch - aber was ist kommerziell?*
Man macht sich vor allem dann strafbar, wenn man die Bilder zu kommerziellen Zwecken nutzt. Wann dies der Fall ist, ist schwer zu sagen. Wenn du beispielsweise ein Bild auf Facebook postest, überträgst du der Seite die Nutzungsrechte, denn so steht es in den AGBs von Facebook. Facebook darf deine Bilder also theoretisch zu Werbezwecken nutzen. Das wäre demnach indirekt eine kommerzielle Nutzung.

Auch bei Instagram, was mittlerweile zu Facebook gehört, ist dies schwierig festzulegen.

Daher ist es ratsam, solche Bilder gar nicht erst auf sozialen Netzen wie Facebook oder Instagram hochzuladen. Private Fotos für das eigene Fotoalbum sind natürlich kein Problem!

*Im Ausland?*
In anderen Ländern gibt es andere Regelungen als in Deutschland. Auch wenn es die Panoramafreiheit in vielen Europäischen Ländern gibt, haben Länder wie Frankreich und Italien andere Gesetze. Der Eiffelturm zum Beispiel darf bei Nacht zwar fotografiert werden, jedoch darf das Bild nicht ohne weiteres veröffentlicht werden. Dazu benötigt man die Zustimmung der Beleuchtungsfirma, die den Eifelturm im Dunklen zum Leuchten bringt. Bevor ihr also in anderen Ländern wild herumfotografiert und die Fotos in sozialen Netzwerken hochladet, solltet ihr euch schlau machen, welche spezielle Regeln dort gelten!

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Autorin / Autor: fatouk / Redaktion - Stand: 8. April 2016