Abo-Falle beim Klamottentausch

Verbraucherzentrale NRW warnt vor Kleider-Tauschbörse Zamaro

Die Idee ist zwar nicht neu, aber trotzdem charmant: Man leert seinen überfüllten Kleiderschrank und bietet seine ausrangierten Klamotten auf einer Online-Kleidertauschbörse an. So kann die ehemalige Lieblingsjeans noch ein zweites Leben bei einem anderen Menschen genießen. Das Unternehmen Zamaro, das sich selbst als „No. 1 Swap Shop (Tausch-Shop) in Deutschland für Fashion, Schuhe und Accessoires“ bezeichnet, hat diese Idee in die Tat umgesetzt und nach eigenen Angaben bereits über 200.000 Kund_innen. Jetzt warnt die Verbraucherzentrale NRW allerdings Nutzer_innen vor einer Abofalle und weiterem zweifelhaftem Geschäftsgebaren des Onlineshops. Das Geschäft von Zamaro gleiche eher einem Glücksspiel - bei dem viele den Eindruck gewonnen hätten, es gehe neben Tauschen auch um Täuschen, schreiben die Verbraucherschützer in ihrer Pressemitteilung.

*Weg ist weg*
Die eingesendeten Kleidungsstücke werden von Zamaro aufbereitet, fotografiert und mit einer Punkte-Bewertung versehen auf der eigenen Webseite angeboten. "Gekauft "wird dann ebenfalls mit Punkten. Gleich bei der Registrierung gibt es schon die ersten 100 Lock-Punkte, für jedes angenommene Kleidungsstück gibt es dann weitere, mit denen man im Shop einkaufen kann. Problematisch sei aber schon das Einsenden der Garderobe, warnt die Verbraucherzentrale, denn Zamaro akzeptierte lediglich Damen-Artikel „in einem eindeutig neuwertigen Zustand - weder verschmutzt noch beschädigt“. Hält man sich nicht daran, muss man offenbar nicht nur oft den Versand tragen, sondern ist obendrein seine Teile los. Als Begründung dafür gibt Zamaro an: „Aus Kostengründen können solche Artikel nicht gelagert oder retourniert werden“. Bestätigen kann das eine Nutzerin, die nach dem Verbleib ihrer „sehr teuren Pumps“ fragte: „Weg ist weg - keine Diskussion.“

*Fleckig und muffig*
Viele Nutzerinnen hätten sich auch über den Zustand der gelieferten Ware beschwert: trotz der angeblich sorgsamen Prüfung, gebe es öfter mal falsche Größenangaben, Fehler, Flecken oder muffigen Geruch. Und das, obwohl die sogenannten „Basic“-Bestellerinnen neben 5,90 Euro Versandkosten, eine nach den Punkten gestaffelte „Packgebühr“ (von 1,90 bis 5,90 Euro) gezahlt haben - für jedes Teil extra. Will man umtauschen, weil etwas nicht passt oder gefällt, muss man nochmal für den Versand zahlen.

*Kleingedrucktes*
Bezahlen muss man übrigens auch, wenn man wegen der Werbung „Weitere Kosten fallen garantiert nicht an“ Zamaro nur mal ausprobieren wollte. Etliche Kundinnen hätten sich bei der Verbraucherzentrale NRW, in Internetforen und sozialen Netzwerken beschwert, dass sie mit ihrer ersten „Gratis“-Bestellung in eine Abo-Falle getappt sind. Sie hatten den am rechten Rand erscheinenden kleingedruckten Text übersehen, der kurz vor dem Klick auf den „Kaufen“-Button erscheint, in dem es heißt: „Lasse ich in den nächsten sieben Tagen nichts von mir hören (Anruf genügt), startet Zamaro automatisch die vierundzwanzigwöchige SwapPLUS-Mitgliedschaft“. Kosten für die Unachtsamkeit: insgesamt 384 Euro - 24 Wochen lang jeweils 16 Euro.

*Unrechtmäßig*
Die Verbraucherzentrale NRW hält dieses untergejubelte Abo für unrechtmäßig - auch wenn Abonnenten Pack- und Versandkosten erlassen werden. Genauso juristisch unhaltbar ist für die Düsseldorfer Verbraucherschützer ein anderer Zamaro-Einfall. So muss jede Userin mit dem „Kaufen“-Klick ihr Einverständnis geben, dass das gesetzliche Widerrufsrecht verloren sei. Im Gegenzug beginne der Swap Shop „sofort nach der Bestellung ohne Verzögerung mit der Bearbeitung“ der Bestellung.

*Widerrufsrecht ausgehebelt*
Zwar verzichten Verbraucher_innen im Internet des öfteren mal auf das Widerrufsrecht, zum Beispiel beim Kauf von digitalen Songs und Filmen, doch ein banaler Klamottenkauf sei kein hinreichender Grund, dass Zamaro das 14-tägige Widerrufsrecht der Mitglieder aushebeln könne, so die Verbraucherzentrale. Auf diesen Vorwurf angesprochen, sei bisher keine Reaktion des Unternehmens erfolgt.

Und was soll man tun, wenn man schon in der Abofalle steckt? Dem Vertrag widersprechen und unberechtigte Konto-Abbuchungen per Lastschrift von Zamaro zurückholen, empfiehlt die Verbraucherzentrale.

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Autorin / Autor: Redaktion/ Pressemitteilung - Stand: 2. Juni 2016