Wie finanziere ich mein Studium? - Teil 2

Die Jobsuche und das kleine Einmaleins der Gehaltsabrechnung

*Wo finde ich den richtigen Job für mich?*
Du willst neben deinem Studium noch jobben? Dann solltest du wissen, dass das Gesetz dir als Studentin erlaubt, maximal 20 Stunden pro Woche zu arbeiten. Mehr ist nicht drin – und das mit gutem Grund. Schließlich sollst du ja auch noch was lernen und nicht nur nebenbei studieren! **g** Jobs gibt es für StudentInnen in Uni-Städten in der Regel viele. Wichtig ist dabei vor allem, dass du kritisch genug an deine Job-Suche gehst. Nicht alles, was das große Geld verspricht, ist auch unbedingt seriös, und nur weil du Geld verdienen möchtest oder musst, solltest du nicht einfach jeden Job annehmen! Job-Angebote findest du in den Stellenanzeigen der Lokalzeitungen, über Aushänge an den Schwarzen Brettern in den Unis und natürlich in den diversen Job-Suchmaschinen im Internet. Schau mal in der Arbeitswelt bei Links&Termine im LizzyNet-Magazin vorbei! Eine gute Anlaufstelle sind auch Arbeitsämter, die häufig spezielle Vermittlungsstellen für StudentInnen haben. Ideal ist natürlich auch eine Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft (Hiwi) an der Uni. Von Vorteil ist hier, dass du „vor Ort“ arbeitest, der Nachteil, dass du in der Regel nur befristete Verträge für ein oder zwei Semester erhältst und immer ein wenig um die Verlängerung bangen musst.

*Job gefunden – was nun?*
Gratuliere – die erste Hürde wäre genommen! Du hast den ersten Monat gearbeitet, hältst deine erste Gehaltsabrechnung in den Händen, und das Rätseln geht los. Was, bitteschön, sind RV, PV & Co.? Wie war das noch mal mit brutto und netto? Erst einmal also das kleine Einmaleins der Gehaltsabrechnung: Ganz oben auf der Gehaltsabrechnung steht immer dein Brutto-Lohn. Leider findet sich dieser Betrag nur selten auch in dieser Form auf deinem Kontoauszug wieder. Zwischen diesem Betrag und dem Netto-Betrag – das ist der auf deinem Konto – liegen die zwei großen Bermuda-Dreiecke der Gehaltsabrechnung: die Sozialabgaben und die Lohnsteuer.

*Die Rätsel der Gehaltsabrechnung*
Lohnsteuer zahlt jeder, der arbeitet. Wenn du allerdings im ganzen Jahr weniger als 8.232 Euro verdienst, liegst du unterhalb der Grenze für den so genannten Steuerfreibetrag und musst keine Lohnsteuer bezahlen. Wenn du trotzdem jeden Monat Steuern gezahlt hast, kannst du die zuviel gezahlten Steuern im nächsten Jahr durch den Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückerstattet bekommen. Aber auch wenn du mehr als den Steuerfreibetrag verdient hast, kannst du in der Regel zumindest einen Teil der Steuern wiederbekommen.

Unter Sozialabgaben versteht man die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Als Studentin bist du - unabhängig davon, ob du arbeitest oder nicht - bei einer Krankenkasse pflicht- oder über deine Eltern mitversichert und musst deshalb keine weiteren Krankenkassenbeiträge zahlen. Außerdem zahlst du als Studentin normalerweise keine Beiträge zur Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung, dafür aber möglicherweise Rentenversicherungsbeiträge. Ob du die zahlen musst, hängt davon ab, was für eine Art von Job du hast.

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Autorin / Autor: Gesine Boesken - Stand: 24. Februar 2003