Wie finanziere ich mein Studium? - Teil 3

Eigen- oder Fremdfinanzierung? - Jobs und Stipendien

*450-Euro-Jobs*
Am häufigsten sind wohl die so genannten 450-Euro-Jobs, die pauschal abgerechnet werden. Hier zahlst du keine Sozialabgaben (die übernimmt dein Arbeitgeber für dich!) und normalerweise auch keiner Steuern und brauchst daher auch keine Lohnsteuerkarte. Das gilt allerdings nur dann, wenn du nicht noch zusätzlich einen anderen Job und damit ein höheres Einkommen hast. Du kannst dir aber vom Finanzamt bescheinigen lassen, dass du keine weiteren Einkünfte hast („Freistellungsbescheinigung“). Wenn du diese Bescheinigung nicht hast, muss dein Arbeitgeber pauschal 20 Prozent von deinem Lohn für Steuern abziehen. Die kannst du aber normalerweise im Lohnsteuerjahresausgleich wieder zurückerstattet bekommen. Übrigens: Wie viele Stunden du pro Woche für diesen Pauschalbetrag arbeiten musst, hängt von der Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber ab (gesetzlich erlaubt sind bis zu 15 Stunden pro Woche)!

*Jobben oder Power-Jobben?*
Wenn du einen Job hast, der nicht pauschal bezahlt wird, kannst du zwar mehr als 325 Euro verdienen, musst aber dafür auch Steuern und Rentenversicherungsbeiträge zahlen und brauchst eine Lohnsteuerkarte. Wenn dein Jahreseinkommen unterhalb des Steuerfreibetrags liegt, bekommst du deine zuviel gezahlten Steuern natürlich entsprechend zurückerstattet. Falls du so fleißig studierst, dass dein Stundenplan keinen Nebenjob während des Semesters zulässt, kannst du auch Power-Jobben in den Semesterferien machen. Die so genannten kurzfristigen Beschäftigungen ermöglichen dir, 50 Tage bzw. zwei Monate im Jahr (aber nicht mehr!) zu arbeiten, ohne dafür Sozialabgaben zahlen zu müssen. Um die Steuer kommst du allerdings nicht herum. Aber – da war ja die Sache mit dem Lohnsteuerjahresausgleich! ;-)

*Stipendien*
Eine andere Möglichkeit der Finanzierung deines Studiums bieten Stipendien. Dafür musst du dich selbst bei einer Institution bewerben, die Stipendien vergibt bzw. musst von jemandem für ein Stipendium vorgeschlagen werden. Stipendien werden in der Regel von Stiftungen vergeben, die zu politischen Parteien, Kirchen, der Wirtschaft oder anderen Trägern gehören. Eine Übersicht über Stiftungen findest du am Ende des Textes. Dort kannst du dich auch über die jeweils unterschiedlichen Kriterien informieren, die deine Bewerbung erfüllen muss. Wenn dir ein Stipendium gewährt wird, erhältst du in der Regel einen monatlichen Zuschuss in der Höhe des Bafög-Satzes und manchmal auch einmalige Zuschüsse als Büchergeld. Im Gegensatz zum Bafög musst du hier aber nichts zurückbezahlen.

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Autorin / Autor: Gesine Boesken - Stand: aktualisiert 2015