Was darf auf´s eigene Profil?

Tipps zu Nutzungsrechten von Daten in sozialen Netzwerken

Um sich in Facebook, My Space, studiVZ und Co. interessant zu präsentieren und Freunde zu finden, muss man zunächst ein ansprechendes Profil erstellen. Was aber soll man da rein schreiben, um nicht als langweilig und öde zu gelten? Viele, denen nach langem Grübeln immer noch nichts einfällt, schmücken ihre Pinnwand leider immer öfter einfach mit fremden Federn: regelmäßige Updates garnieren sie mit Fotos anderer, um ihren Musikgeschmack zu dokumentieren, posten You-Tube-Videos oder einen fremden Songtext, und manche stellen sogar gescannte Auszüge aus ihren Lieblingsbüchern in ihr Profil. Doch das kann teuer werden, wenn dadurch Persönlichkeits- und Urheberrechte anderer verletzt werden. "User sollten wissen, dass sie für widerrechtliche Aktivitäten im Internet zur Rechenschaft gezogen werden können“, warnt die Verbraucherzentrale NRW. Um rechtliche Probleme und Schadensersatzforderungen gar nicht erst abwehren zu müssen, gibt die Verbraucherzentrale Tipps, welches Material wo und wie genutzt werden darf und welches nicht.

  • Urheberrecht:
    Das Internet ist kein Regel freier Raum, in dem man einfach alles nutzen kann. Alle Infos in textlicher, bildlicher oder akustischer Form – also Fotos, Musik, Videos oder Gedichte, die ihr selbst erstellt habt, könnt ihr uneingeschränkt ins Netz stellen, solange ihr damit nicht Rechte anderer Personen berührt. Wenn ihr selbst Texte schreibt, Musik komponiert oder Filme dreht, seid ihr ProduzentInnen und habt damit automatisch das Urheberrecht. Bevor andere eure Werke nutzen, müssen sie euch also fragen.
  • Persönlichkeitsrecht:
    Allerdings sind eurer Kreativität durchaus auch enge Grenzen gesetzt. So dürft ihr nicht einfach die persönlichen Daten anderer Personen speichern und veröffentlichen. Bei Fotos oder Filmen zum Beispiel besitzen die Abgebildeten das Recht am eigenen Bild: Das heißt, wenn ihr Schnappschüsse mit der eigenen Kamera auf eurer Seite im Netz einstellen wollt, müsst ihr eigentlich alle Beteiligten vorher fragen, ob und in welchem Zusammenhang Abbildungen oder Filmsequenzen mit ihnen veröffentlicht werden dürfen. Auch wenn ihr fertiges Bildmaterial wie Fotos, Zeichnungen oder Grafiken verwendet, müsst ihr vorher die Nutzung der Bildrechte klären, um Ärger und finanzielle Schadensersatzforderungen zu vermeiden.
  • Nutzung anderer Daten:
    Dabei kann es leicht passieren, dass mit selbstgestaltetem Material die Rechte anderer Produzenten verletzt werden. Klassische Beispiele sind nicht nur Foto-Collagen oder Video-Remixes, sondern auch Textveröffentlichungen. Wenn ihr Gedichte oder Songtexte auf der eigenen Seite postet oder für eigene Kreationen verwenden möchtet, solltet ihr auch hier vorher prüfen, ob beziehungsweise mit welchen Angaben das Fremdmaterial genutzt und weiteren Netzwerk-Freunden zur Verfügung gestellt werden darf.
  • Downloads von fremdem Material:
    Grundsätzlich ist es erlaubt, sich privat Musiktitel oder Film-Trailer – kostenfrei oder entgeltpflichtig – aus dem Netz herunterzuladen. Etwas anderes gilt, wenn Downloads aus rechtswidrigen Quellen stammen. Bei allgemein bekannten Werken, zum Beispiel der Musik aus den Charts ist das meistens der Fall. Verstoßt ihr gegen das Urheberrecht zum Beispiel in Tauschbörsen werden von den Rechtsinhabern konsequent verfolgt. Auf keinen Fall dürft ihr Musik- und Filmdownloads – egal ob ihr sie aus Tauschbörsen oder im Onlineshop gekauft habt – über den Musik- oder Filmplayer eines Netzwerk-Profils online stellen! Das ist eine "unerlaubte Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material".
  • Verfolgung von Verstößen:
    Wird eine Rechtsverletzung festgestellt oder vermutet, gehen immer mehr Rechteinhaber – vorneweg der Musik- und Filmindustrie – juristisch dagegen vor und fordern, dass ihre Inhalte aus dem Netz entfernt werden und eine künftige Nutzung unterbleibt. Die Kosten für die Rechtsverfolgung werden den vermeintlichen Übeltätern meist in Rechnung gestellt. Flattert ein solches Schreiben von einem Anwalt ins Haus, sollten sich die Betroffenen dringend rechtlich beraten lassen, wie sie angemessen mit der erhobenen Forderung umgehen. Auf keinen Fall solltet ihr die unangenehme Post mit den darin gesetzten Fristen einfach ignorieren!
  • Verdeckte Datennutzung:
    Sich verstecken nützt nicht viel: Auch wer sich im Netz nur mit spärlichen Auskünften zu seiner Person oder unter einem Pseudonym bewegt, kann leicht aufgespürt werden. Verräterisch ist hierbei die jedem Computer zugeteilte IP-Nummer. Werfen Fahnder dann noch einen Blick auf die gespeicherten Daten beim jeweiligen Telekommunikationsanbieter, kann schnell ermittelt werden, auf welchen Internetseiten sich ein User tummelt und welche Daten er sich bei seinen Streifzügen heruntergeladen und weiterverwendet hat.

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Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung; - Stand: 6. September 2011