Streit um Gesichtserkennung bei facebook

Hamburger Datenschützer will rechtliche Schritte einleiten

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat die Faxen dicke. Weil Facebook seiner Aufforderung, die automatische Gesichtserkennung im Einklang mit europäischen und deutschen Datenschutzbestimmungen zu gestalten, nicht nachgekommen ist, will er nun Ernst machen und rechtliche Schritte gegen Facebook einleiten.

*Dein Gesicht in Facebooks Datenbank?*
Durch die automatische Gesichtserkennung kann Facebook Personen auf hochgeladenen Fotos identifizieren und dem jeweiligen Benutzer zuordnen. Voraussetzung dafür ist eine umfangreiche Datenbank, in der die biometrischen Merkmale aller Nutzer gespeichert sind. Facebook hat diese Funktion in Europa eingeführt, ohne die Nutzer zu informieren und ohne die erforderliche Einwilligung einzuholen. Eine unmissverständliche Einwilligung der Betroffenen wird sowohl durch das europäische als auch das nationale Datenschutzgesetz gefordert. Statt diese Anforderungen zu erfüllen, stellt Facebook in seinem jüngsten Schreiben an den Datenschutzbeauftragten die Einrichtung einer sogenannten Check-Box (Ankreuzkästchen) in Aussicht. Mit dieser sollen die Nutzer in alle Nutzungsbedingungen des Netzwerks, einschließlich der Datenverwendungsrichtlinien einwilligen.

*Werden die NutzerInnen überhaupt informiert*
Dies reicht Casper aber nicht aus, weil nicht ersichtlich ist, wie und ob die Nutzer überhaupt über Gesichtserkennungsfunktion und die biometrische Datenbank informiert werden. Außerdem soll dieses Verfahren offensichtlich nur für Nutzer gelten, die sich zukünftig bei Facebook registrieren. Von einer Lösung für die über 20 Millionen deutschen Nutzer, deren biometrische Daten bereits gespeichert sind, ist keine Rede mehr. In den bisherigen Gesprächen hatte Facebook eine Funktion in Aussicht gestellt, die die Nutzer explizit informieren sollte und in die Richtung ging, sie nachträglich zur Zustimmung aufzufordern. Nach der letzten Mitteilung von Facebook wird dieses Ziel aber nicht mehr verfolgt. Vor diesem Hintergrund sind weitere Verhandlungen sinnlos, heißt es in der Pressmitteilung der Datenschutzbehörde.

*Einverständnis erforderlich - auch nachträglich*
Caspar betonte, dass ein rechtmäßiger Einsatz dieser Software die Einverständnis der Nutzer erfordere und diese auch nachträglich eingeholt werden müsse von all denen, deren biometrische Daten bereits erfasst wurden. Weil Facebook nach monatelangen Verhandlungen nur zu einem enttäuschenden Zugeständnis bereit sei, will Caspar nun rechtliche Instrumente einsetzen, um "künftig sicherzustellen, dass die neue Technologie der Gesichtserkennung in einer Weise eingesetzt wird, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Nutzer achtet. [...] In Betracht kommen die Verhängung eines Bußgeldes wie auch der Erlass einer Ordnungsverfügung.“

*"Absolut unnötig"*
Facebook hat bereits reagiert: Die rechtlichen Schritte durch Caspar "halten wir für absolut unnötig", soll die Facebook-Sprecherin Tina Kulow Medienebrichten zufolge gesagt haben. "Unsere Nutzer können dieses Feature jederzeit leicht und unkompliziert in ihren Kontoeinstellungen abschalten, wenn sie davon keinen Gebrauch mehr machen möchten."

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Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung - Stand: 11. November 2011