Verbot von Schönheits-OPs bei Jugendlichen

CDU und SPD wollen ästhetische Eingriffe bei Minderjährigen verbieten.

Einen größeren Busen zu Weihnachten? Dass Minderjährige dieses Geschenk unter dem Weihnachtsbaum finden, wollen CDU und SPD verhindern. Auch wenn im Koalitionsvertrag davon nicht die Rede ist, sind sich beide Parteien einig, Schönheitsoperationen bei unter 18-jährigen zu verbieten.
Sie wollen die Minderjährigen vor zu früh getroffenen Entscheidungen schützen und dem Schönheitswahn, der aus den USA herüberschwappt, entgegenwirken.

Dabei ist die Zahl der ästhetischen Eingriffe bei Kindern in Deutschland schon sehr gering, ca. 1 % der jährlichen Schönheits-OPs wird bei Kindern vorgenommen. 87 % dienen dabei dem Anlegen von Segelohren, während der zweithäufigste Eingriff die Korrektur von Männerbrüsten ist.

Tätowierungen, Piercings und besonders medizinisch begründete Operationen wie plastische Eingriffe zur Korrektur von Fehlbildungen der Hand oder zur Behandlung von Brandnarben sollen weiterhin erlaubt sein, allerdings meint die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGPÄC), dass es oft nicht einfach sei, zwischen medizinisch und ästhetisch begründeten Eingriffen zu unterscheiden.

So werden Segelohren meist angelegt, weil die Kinder sonst oft Opfer von Hänseleien und Mobbing werden. Die Krankenkassen bezahlen den Eingriff bis zur Pubertät sogar in vielen Fällen, weil der Knorpel vor der Pubertät noch weich ist. Durch ein Verbot wären auch solche Operationen nicht mehr erlaubt. Seriöse Ärzte sollten solche Eingriffe ohnehin nicht durchführen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) befürwortet diese Maßnahme. Sie meint, dass wir nicht zulassen dürfen, dass die Schönheitsindustrie unser Menschenbild definiert, ein Verbot alleine reiche nicht aus, sondern eine Wertediskussion sei nötig.

Um die Patienten vor unqualifizierten Behandlungen zu schützen, wollen die CDU und SPD außerdem den Begriff der kosmetischen Chirurgie sowie die dazugehörige fachärztliche Ausbildung genau definieren und die Berufsbezeichnung schützen. Zurzeit kann nämlich jeder zugelassene Arzt Schönheitsoperationen ausführen, ohne sich entsprechend weiterzubilden.

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Autorin / Autor: Jana Schaefer; - Stand: 03. Dezember 2013