Schmerzensgeld für Cybermobbing-Opfer

Jugendliche müssen 5000 € wegen beleidigendem YouTube-Video zahlen

Wer sich von feindseligen Attacken seiner MitschülerInnen im Internet nicht kleinkriegen lassen will, sollte nicht denken, "man kann ja eh nichts tun". Cybermobbing ist zwar selbst keine Straftat, aber sie beinhaltet verschiedene Straftatbestände wie Beleidigung (§ 185), üble Nachrede (§ 186) oder Verleumdung (§ 187). Deutsche Gerichte sind inzwischen dazu übergegangen, mithilfe dieser Paragrafen Cybermobbing konsequent zu verfolgen. So wurden jetzt zwei Schüler vom Landgericht Bonn dazu verpflichtet, einer aus Afrika stammenden Familie 5.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen, weil sie sie im Internet aufs Übelste beschimpft hatten.

*Diskriminierender Rap-Song auf Youtube*
Die zwei 13-Jährigen hatten nach einem Streit mit ihrem Mitschüler ein Video mit einem Rap-Song gedreht und auf Youtube hochgeladen, das ihn und seine aus Afrika stammende Familie rassistisch und sexistisch aufs Übelste verunglimpfte. Nachdem MitschülerInnen und Fußballfreunde das Mobbingopfer darüber informiert hatte, erstattete die Familie Anzeige. Vier Tage später wurde das Video aus YouTube entfernt, was der Familie aber lange nicht ausreichte. Sie zog vor das Landgericht und forderte von den Tätern die Abgabe einer Unterlassungserklärung und 14.000 Euro Schmerzensgeld.

Vor Gericht lief es dann auf einen Vergleich aus: Die mittlerweile 15-Jährigen wurden dazu verpflichtet, der Familie des gemobbten Mitschülers 5.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen und einer Erklärung zuzustimmen, nie wieder solche Beleidigungen auszusprechen.

Wehren lohnt sich also! Wenn auch ihr Mobbing-Erfahrungen im Internet nicht länger hinnehmen wollt, solltet ihr euch Hilfe holen und im schlimmsten Fall auch eine Anzeige erwägen.

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Autorin / Autor: Redaktion - Stand: 19. Juni 2013