Abmahnung wegen Whatsapp-Nutzung?

Verwaltungsgericht Bad Hersfeld fällt ein aufsehenerregendes Urteil

Nutzt ihr Whatsapp? Und habt ihr alle Kontakte, die im Adressbuch eures Smartphones gespeichert sind, um Erlaubnis gebeten, deren Daten an Whatsapp weiterzugeben? Nein? Oje! Das könnte Ärger geben, denn rein theoretisch könnten alle in eurem Telefonbuch gespeicherten Kontakte euch nun kostenpflichtig abmahnen, denn ihr habt deren Daten ohne Einverständnis weitergegeben! Habt ihr gar nicht? Habt ihr doch, denn Whatsapp greift ganz automatisch auf euer Adressbuch zu. Dem habt ihr mit der Nutzung des Dienstes zugestimmt. In den AGBs von Whatsapp heißt es zu diesem Punkt:

"*Adressbuch* Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können."

Natürlich haben sich bislang die wenigsten darüber Gedanken gemacht, ob sie "autorisiert" sind, was sie natürlich nicht sind, so lange sie keine ausdrückliche Genehmigung ALLER Kontakte haben. Vielleicht war den meisten von euch auch bisher gar nicht klar, dass Whatasapp auf diese Daten Zugriff hat - wen interessieren schon die AGBs?

*Nutzung illegal?*
In einer aktuellen Entscheidung des Verwaltunsgerichtes Bad Hersfeld haben die Richter_innen im Fall eines elfjährigen Jungen in Sachen "elterlicher Aufsicht" nun zumindest darauf aufmerksam gemacht, dass "wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden." Im Prinzip wäre damit die Nutzung von Whatsapp - so wie sie von der überwältigenden Zahl der Nutzer_innen betrieben wird - eigentlich illegal.

In dem vorliegenden Rechtsfall ging es unter anderem um die Verantwortung der Mutter, die durch "die Verfügungstellung eines Smartphones verpflichtet sei, die Nutzung dieses Geräts durch das Kind bis zu dessen Volljährigkeit ordentlich zu begleiten und zu beaufsichtigen." Der zuständige Richter hatte die Mutter unter anderem verpflichtet, das Einverständis zur Datenweitergabe sämtlicher Whatsapp-Kontakte ihres Sohnes einzuholen, wenn er die App weiterhin nutzen wolle. Außerdem wurde sie verdonnert, sich schlau zu machen und einen Mediennutzungsvertrag mit ihrem Sohn abzuschließen, der Art und Umfang der Smmartphonenutzung regelt.

*Drohen jetzt massenhafte Abmahnungen?*
Ehe ihr jetzt Schweißausbrüche bekommt und schon im Briefkasten nach Abmahnungen sucht: bislang hat es keine Abmahnungen in dieser Angelegenheit gegeben und selbst Expert_innen sind überrascht von dem Urteil. Unklar ist nämlich, ob wirklich die Nutzer_innen dafür belangt werden können, oder ob schlichtweg die AGBs nicht rechtskonform sind.
Aber es sorgt für Diskussion und zeigt eine Rechtsunsicherheit auf, die möglicherweise auch Whatsapp langfristig dazu zwingt, seinen umstrittenen Umgang mit den Daten auch von Nicht-Whatsapp-Nutzer_innen zu überdenken. Denn vielleicht probiert es mal einer aus mit der Abmahnung und das könnte eine Lawine lostreten, die zum massenhaften Austreten verunsicherter Whatsapp-Nutzer_innen führen könnte. Allerdings mahlen die juristischen Mühlen langsam und vielleicht ist bis zu einer solchen Abmahnung inkl. rechtsverbindlicher Entscheidung Whatsapp ja auch längst Schnee von gestern.

Quelle:

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Autorin / Autor: Redaktion - Stand: 29. Juni 2017