75 Jahre und kein bisschen alt!
Das Grundgesetz feiert am 23. Mai Geburtstag
2024 feiert das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seinen fünfundsiebzigsten Geburtstag. Für die meisten von uns sind die Grundrechte, die es uns schenkt, eine Selbstverständlichkeit, denn wir sind mit ihnen aufgewachsen. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben nach dem zweiten Weltkrieg um jedem einzelnen Artikel gerungen. Dass beispielsweise die Gleichberechtigung von Frauen und Männern wörtlich in unserer Verfassung festgehalten ist, haben wir vor allem Elisabeth Selbert, einer von nur vier Frauen im parlamentarischen Rat, zu verdanken.
Apropos: Das Wörtchen „Verfassung" wurde ganz bewusst nicht verwendet, ursprünglich sollte es sich bei dem Grundgesetz nämlich nur um eine Übergangslösung handeln. Durch eine westdeutsche Verfassung, so die Sorge, könnte die Chance auf eine möglichst schnelle Rückkehr zu einer deutschen Einheit geschmälert werden. Bei der Wiedervereinigung wurde das Grundgesetz dann aber doch als gesamtdeutsche Verfassung übernommen und hält sich seitdem wacker. Mehr noch: Bis heute bilden die im Grundgesetz festgehaltenen Artikel die Grund- und Menschenrechte, die in Deutschland gelten.
Was steht drin?
Doch das Grundgesetz ist nicht in Stein gemeißelt - immer wieder stehen einzelne Grundrechte zur Diskussion oder drohen, ausgehöhlt zu werden, wie aktuell das Grundrecht auf Asyl. Mit dem Artikel 16a Absatz 1 "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" wollte die neu gegründete Bundesrepublik nach den Verbrechen der Nazizeit seine historische und humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen erfüllen. Eng mit der Geschichte verbunden ist auch Artikel 1 des Grundgesetzes, in dem es heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Dieses Grundrecht dürfte sicherlich vielen am bekanntesten sein, wobei im Grundgesetz noch viele weitere Rechte festgeschrieben sind, die unser tägliches friedliches und respektvolles Miteinander bestimmen und ermöglichen sollen. Es garantiert allen in Deutschland lebenden Menschen unter anderem Religions-, Versammlungs- und Pressefreiheit, das Recht auf persönliche Entfaltung und freie Meinungsäußerung - auch wenn uns die Meinung anderer nicht in den Kram passt. Und sie gilt auch für jene, die sagen dürfen, man dürfe ja nichts mehr sagen ;-).
Und wie das bei Geburtstagen so ist - auch wenn es an diesem persönlichen Festtag so aussieht, als gäbe es nur wohlwollende Menschen und Freund:innen - die Zeitgenoss:innen, die im Hintergrund nur Nörgeleien und Anfeindungen übrig haben statt Glückwünsche, gibt es leider auch noch. Wer oder was die demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unserer Gesellschaft zurzeit gefährdet, das wird im neuen Grundrechte-Report vorgestellt. Dies ist eine Art alternativer Verfassungsschutzbericht, der von Menschenrechtsgruppen wie der Humanistischen Union, der Internationalen Liga für Menschenrechte, der Neuen Richtervereinigung, PRO ASYL und vielen anderen herausgegeben wird.
Feiern wir also unser Grundgesetz und verteidigen es gegen alle, die ihm an den Kragen wollen. Es ist das Herzstück unserer Demokratie!
Testet eurer Grundgesetz-Wissen
Autorin / Autor: Redaktion - Stand: 23. Mai 2024