Schwanger im Studium

Geplant ist es in den seltensten Fällen, trotzdem wird durchschnittlich jede zwanzigste Studentin in Deutschland während des Studiums schwanger. Was tun, wenn es passiert?

Hörsaal

Geplant ist es in den seltensten Fällen, trotzdem wird durchschnittlich jede zwanzigste Studentin in Deutschland während des Studiums schwanger. Die Probleme, die auf eine schwangere Studentin zukommen, sind vielfältig. Wie finanziere ich mich? Kann ich weiterstudieren? Was ist mit den Prüfungen? Wer betreut mein Kind? Und vor allem – wer hilft mir, alle diese Fragen zu beantworten?

Wer hilft mir?

Neben den üblichen Beratungsstellen für Schwangere, wie Pro Familia oder der Caritas, gibt es natürlich auch an jeder Uni zentrale Beratungsstellen für alle StudentInnen, die dir bei deinen speziellen Fragen zu Studium und Schwangerschaft weiterhelfen können. Wichtig ist zunächst einmal, dass du dich für deine Schwangerschaft und die Geburt vom Studium befreien lassen kannst, wenn du das möchtest. Um ein Urlaubssemester beantragen zu können, musst du ein ärztliches Attest vorlegen. Für diesen Zeitraum bist du dann von den üblichen Semestergebühren befreit, allerdings kann ein Urlaubssemester nicht nachträglich und auch nicht für dein erstes Fachsemester beantragt werden. Falls du Bafög erhältst, ist es wichtig, dass du dem zuständigen Amt deine vorübergehende Befreiung mitteilst. Nur dann ist gewährleistet, dass deine Ausbildungsförderung unterbrochen wird und die Zahlungen wieder ganz normal laufen, sobald du dein Studium wieder aufnimmst. Der Förderungszeitraum kann übrigens aufgrund einer Schwangerschaft um bis zu ein Semester verlängert werden. Wichtig ist außerdem, dass du mit deinen DozentInnen sprichst, damit sie wissen, warum du eventuell in Seminaren nicht anwesend bist, oder damit du Absprachen mit ihnen über eventuell zu verschiebende Prüfungstermine treffen kannst.

Kann ich mir das leisten?

Egal ob du Bafög erhältst oder dir deinen Lebensunterhalt anderweitig finanzierst, eine Schwangerschaft bedeutet immer, dass du dir über die Finanzierung deines Lebensunterhalts Gedanken machen musst. Wenn du bisher Bafög erhalten hast und dich für ein Urlaubssemester entscheidest, musst du in diesem Zeitraum ohne die staatliche Unterstützung auskommen und wenn du bisher gearbeitet hast, dann wirst du deinem Job während des Mutterschutzes nicht mehr nachgehen können. Studentinnen sind in der Regel nicht in festen Arbeitsverhältnissen beschäftigt und kommen daher auch nicht in den Genuss von Lohnfortzahlung im Mutterschutz. Allerdings sind Studentinnen häufig noch über ihre Eltern mitversichert und können daher unter Umständen für diese Zeit ein so genanntes Mutterschaftsgeld beantragen.

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Autorin / Autor: Gesine Boesken - Stand: aktualisiert 2015