Richtig!

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Die Grundrechte stehen im Grundgesetz unter der gleichnamigen Überschrift, und darunter finden sich die Artikel 1 bis 19. Aber darunter gibt es auch so einiges, was nicht unbedingt zu den Grundrechten zählt, und andererseits gibt es auch Grundrechte, die nicht in diesem Abschnitt aufgezählt werden, sondern an anderer Stelle des Grundgesetzes. Letztere werden auch grundrechtsgleiche Rechte genannt.
Die Entwicklung der Grundrechte ist eng mit der Idee der Menschenrechte verbunden.

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