Von wegen kostenlos!

Verbraucherzentrale: Facebook führt Nutzer in die Irre

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen Facebook erneut ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße eingeleitet und das Unternehmen am 23. Februar 2015 abgemahnt. Die Verbraucherzentrale wirft Facebook außerdem vor, die Nutzer in die Irre zu führen. Der Aussage auf der Startseite des sozialen Netzwerkes „Facebook ist und bleibt kostenlos“ wollen die Verbraucherschützer nämlich ganz und gar nicht zustimmen.

*Bezahlt wird in der Facebook-Währung "persönliche Daten"*
„Nutzerinnen und Nutzer zahlen kein Geld für Facebook. Aber Facebook verdient Milliarden Dollar pro Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkauft. Persönliche Daten werden damit zur Facebook-Währung, auf der das Geschäftsmodell basiert“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Insofern sei die Aussage irreführend. Den einzelnen VerbraucherInnen sollte vielmehr vor Augen geführt werden, dass ihre Daten kostbar sind (und unbezahlbar).

Außerdem kreidet der vzbv an, dass insgesamt 19 Klauseln der neuen Datenrichtlinie und Nutzungsbedingungen auf Facebook gegen geltendes Recht verstoßen - etwa die Klarnamenpflicht  oder fehlende Einwilligungen in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung. Vor allem die Bestimmungen in der Datenrichtlinie sind aus Sicht des vzbv sehr undurchschaubar. Ein weiterer Kritikpunkt sind die sehr offenen Privatsphäre-Einstellungen, die Facebook dem Nutzer vorsetzt. Hierfür brauche Facebook klar eine Einwilligung des Nutzers und dürfe sie nicht einfach so voreinstellen. 

Facebook hat nun Zeit bis zum 16. März 2015 auf die Abmahnung des vzbv zu reagieren und die entsprechenden Klauseln anzupassen. Reagiert Facebook nicht, wollen die VerbraucherschützerInnen Klage erheben.

Facebook hat mittlerweile über die Presseagentur dpa verlauten lassen, dass es die Kritik nicht versteht, hätten die Verbraucherzentralen doch vor kurzem noch gelobt, dass die Nutzungsbedingungen nun in einer verständlicheren Sprache seien. Auch gebe es die Funktionen und Richtlinien wie den Klarnamenzwang, die nun von dem vzbv kritisiert werden, ja teilweise schon seit 10 Jahren.

Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD hingegen unterstütz die Verbraucherschützer. Er äußerte, der Verband greife "berechtigte Kritikpunkte" auf: "Jeder Nutzer sollte wissen können, was Facebook mit den Daten macht. Außerdem sollte man auch einzelnen Teilen der Datennutzung widersprechen können - anstatt nach dem Motto "Alles oder nichts" allein die Option zu haben, sich ganz aus Facebook abzumelden."

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Quelle:

Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung - Stand: 26. Februar 2015