Von wegen Flatrate

Zum Weltverbrauchertag: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telefonanbieter ab

Am 15. März ist Weltverbrauchertag. Und weil an diesem Tag die Rechte der VerbraucherInnen im Mittelpunkt stehen, wird Anbietern von Produkten und Dienstleistungen besonders auf die Finger geschaut. Heute im Visier: die Telekommunikationsunternehmen mit ihren angeblichen Flatrateversprechen.

*Abgemahnt: O2 und Deutsche Telekom*
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW ein gewaltiger Etikettenschwindel: „Verbraucher glauben, sie verfügten mit einer Flatrate über einen Pauschaltarif fürs Telefonieren, für SMS oder Datenkommunikation, der sie vor Zusatzkosten schützt. Tatsächlich aber beschränken Anbieter Flatrates oft unbemerkt im Kleingedruckten auf einen fest umrissenen Leistungsumfang und halten bei der geringsten Überschreitung des Volumens die Hand auf oder drosseln die Geschwindigkeit bei der Datenübertragung“, kritisiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die irreführende Kundenwerbung. Müller fordert von den Unternehmen, „dass sie Kunden einen Pauschaltarif bereitstellen, der diesen Namen verdient – ohne Einschränkungen und Extrakosten.“ Erneut mahnten die Verbraucherschützer Unternehmen wegen irreführender Werbung ab – diesmal O2 und die Deutsche Telekom.

*Volumenbegrenzung und andere Hintertüren*
Klar, Flatrate-Tarife sind bequem und beliebt: Ist die Flatrate gebucht, werden Sprechen, Simsen und Surfen wohl grenzenlos sein – davon sind immerhin acht von zehn Telefonkunden in Nordrhein-Westfalen überzeugt. Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage in Nordrhein-Westfalen, durchgeführt im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW, verstehen Nutzer unter einem „Flatrate-Tarif“ einen Festpreis ohne Beschränkung und versteckte Kosten. „Doch real verbirgt sich hinter einem Pauschaltarif für Telekommunikations-Dienstleistungen oft das, was Kunden nicht wollen – ein fest umrissenes Leistungspaket, etwa ein volumenbegrenzter Daten-Flatrate-Tarif für Handys, das bei Nutzungsüberschreitung sofort ins Geld geht und durch die Hintertür doch wieder verbrauchsabhängig bei den Kunden zu Buche schlägt“, stellt NRW-Verbraucherzentralenchef Müller klar.

Selbst bei Tarifbezeichnungen wie „SMS-Flat 1.000“ erahnt nur jeder zweite Befragte, dass damit ein Volumenlimit gemeint ist. Knapp jeder Dritte fühlt sich zudem generell über Tarife, Kosten, Technik, Datenschutz und über die Vertragsbedingungen nur unzureichend informiert oder findet die Hinweise der Unternehmen zu unverständlich und unübersichtlich. „Um Kunden eine bessere Orientierung zu geben und ihnen keine unnötigen Kosten abzuverlangen, muss eine Flatrate den Kundenerwartungen gerecht werden und darf nicht zur Mogelpackung geraten“, fordert Müller von den Telekommunikationsunternehmen eine kundenfreundlichere und eindeutigere Tarifgestaltung.

*Sind 3.000 Sms eine Sms-Flatrate?*
Aktuell abgemahnt haben die Verbraucherschützer den Telefonriesen O2, der für eine SMS-Flatrate wirbt, die real aufs Versenden von 3.000 Kurznachrichten beschränkt wird. Gerügt wurde auch die Deutsche Telekom, die Telefonieren und Simsen „in der 3-fach-Flat“ verheißt, dies aber – so steht’s dann im Kleingedruckten – nur innerhalb des hauseigenen Mobilfunknetzes erlaubt.

Wenn ihr also nicht in die Flatrate-Falle tappen wollt, dann lest das Kleingedruckte immer ganz genau! Im Zweifelsfall ist der beste Schutz gegen nicht geplante Kosten immer noch ein Prepaid-Tarif.

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Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung; - Stand: 15. März 2013