Schutz, Befähigung und Teilhabe
Was die Expter:innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ empfiehlt
Handyverbot in der Schule, Beschränkungen beim Social Media-Zugang, Altersgrenzen, Komplett-Verbote? In der Diskussion um die Risiken und Gefahren von sozialen Netzwerken für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen wird sehr kontrovers gestritten. Während die einen nach strengen Regeln und Verbote rufen und auf andere Länder wie z.B. Australien verweisen, die viel strengere Regeln durchsetzen, sind viele überzeugt, dass Verbote gar nichts bringen und den Jugendlichen auch die Grundlage nehmen, an einer digitalisierten Welt teilzuhaben. Es solle mehr Medienkompetenz vermittelt werden, eine sinnvolle Einbindung in der Schule könne helfen, dass Kinder und Jugendliche einen guten Weg mit ihrem Medienkonsum beschreiten.
Es ist eine komplexe Angelegenheit. Auf beiden Seiten gibt es richtige und wichtige Gründe für oder gegen Verbote und Einschränkungen. Doch ist auch bekannt, dass Verbote häufig umgegangen werden und Jugendlichen den Eindruck vermitteln, bestraft zu werden, während die Anbieter weiterhin keine Verantwortung für jugendgefährdende Angebote übernehmen.
56 Handlungsempfehlungen
Darum hat nun eine unabhängige Expter:innenkommission mit dem Namen "Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt" einen Katalog mit 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt, die der Politik Wege aufzeigt. Insgesamt 18 Expert:innen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung haben dafür herausgearbeitet, welche Maßnahmen Sinn machen und dabei auch der aktuellen Rechtslage und dem wissenschaftlichen Stand entsprechen. Es wurden außerdem in mehreren Workshop Jugendliche und ihr Umgang mit digitalen Medien einbezogen. Sie konnten dabei auch eigene Ideen und Lösungen entwickeln und einbringen.
Herausgekommen ist ein 115-seitiges Werk mit dem Titel "Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen". Den Autor:innen war wichtig, dass Kinderrechte auch im digitalen Umfeld eingeschränkt gelten und die Handlungsempfehlungen immer berücksichtigen müssen, wie gutes Aufwachsen mit Medien möglich ist - das geht ihrer Ansicht weder mit strikten Verboten noch mit einem unkritischen und zu optimistischen Blick auf die Digitalisierung.
Schutz, Befähigung und Teilhabe
Die wichtigsten drei Punkte, die in den Empfehlungen eine Rolle spielen, sind darum Schutz, Befähigung und Teilhabe. Kinder sollen demnach im digitalen Raum vor (sich immer wieder verändernden) Gefahren geschützt werden, müssen aber durch spezielle Angebote besser befähigt werden, mit den Fallstricken der Digitalisierung klarzukommen. Sie müssen außerdem und vor allem beteiligt und gehört werden, z.B. in Jugendräten oder anderen Beteiligungsformaten.
Zu den Handlungsempfehlungen gehören unter anderem Informationskampagnen - auch solche, die sich an Eltern richten und sie dafür sensibilisieren, dass Bilder von Kindern nicht ungefragt ins Netzt gestellt werden sollten. Außerdem medienpädagogische Angebote für Jugendliche, Eltern und Pädagog:innen, einen stärkere Bearbeitung solcher Themen in der Schule und Ausbildung - auch durch Peer-to-Peer-Angebote, Erprobungsräume für junge Menschen (Safer Spaces), mehr Hilfsangebote, mehr digitale Polizeiarbeit. Auch soll die Politik eine rechtliche Grundlage schaffen, dass Anbieter ihre Seite so gestalten, dass die Risiken für Kinder und Jugendliche minimiert werden.
Bei manchen Ideen werden auch verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen. So könnte die eigenständige Nutzung eines Social Media Accounts eine Altersschranke von 13 Jahre verbindlich sein und auch überprüft werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 könnten dann abgestufte Schutzstandards eingeführt werden - so dass beispielsweise "riskante Funktionen" zunächst automatisch deaktiviert sind. Oder aber man verzichtet auf eine gesetzliche Altersgrenze, ergänzt das Gesetz aber so, dass bestimmte Funktionen von vorneherein nur für bestimmte Altersgruppen angeboten werden dürfen.
Wenn ihr ganz genau wissen wollte, was empfohlen wurde, findet ihr die Liste mit den Empfehlungen unten in dem verlinkten Bericht. Welche Dinge davon umgesetzt werden, muss nun die Politik entscheiden. Vieles klingt sehr gut, aber es ist erwartbar, dass vor allem für Programme zur Beteiligung, zur Einrichtung von Erprobungsräumen und mehr medienpädagogischen Angeboten nachher doch wieder kein Geld da ist. Familienministerin Prien findet schon mal die gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren gut. Mit Teilhabe hat das aber recht wenig zu tun.
Quelle
Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung - Stand: 1. Juli 2026