"Rechtsextreme raus aus den Klassenzimmern!"
Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem fordern Lehrer- und Schülerverbände einen konsequenten Umgang mit Lehrkräften, die Mitglieder der verfassungsfeindlichen Partei sind
Die Einordnung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz hat auf vielen Ebenen Konsequenzen. Was ist zum Beispiel mit Lehrkräften? Dürfen Lehrer:innen, die verbeamtet sind und somit einen Diensteid auf die Verfassung gleistet haben, Mitglied einer Partei sein, die gesichert rechtsextrem ist? Nein, findet unter anderem die Landesschüler*innenvertretung der berufsbildenden Schulen in Schleswig-Holstein und fordert "Rechtsextreme raus aus den Klassenzimmern!"
“Jede:r Schüler:in sollte sich sicher sein können, dass die Lehrkraft im Klassenzimmer nicht Mitglied in einer Partei ist, die vermeintliche „Bio-Deutsche“ gegenüber Menschen mit Migrationsgeschichte bevorzugt und diese als „Deutsche zweiter Klasse“ betrachtet. Es ist schlicht nicht möglich, Mitglied in der AfD zu sein, ohne die Pflicht zur Verfassungstreue zu verletzen, weil sich das gesamte Sein der AfD danach richtet, unsere verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.“
Die Landesschüler*innenvertretung argumentiert auch mit dem riesigen Multiplikatoreffekt für unsere Gesellschaft, wenn eine Lehrkraft in ihrer Schullaufbahn mehrere tausend Schüler:innen unterrichtet. Das Risiko der Verbreitung verfassungsfeindlicher Gedanken und Überzeugungen sei damit nirgends größer.
Keine Extremistinnen und Extremisten im Schuldienst
Auch der Präsident des Deutschen Lehrerverbands (DL) Stefan Düll, hat hierzu eine klare Meinung: „Es versteht sich von selbst, dass nach der Einordnung der AfD als gesichert rechtsextremistische Partei nicht zur Tagesordnung übergegangen werden kann. Bund und Länder müssen für den gesamten öffentlichen Dienst prüfen, wie sie damit bei bereits Beschäftigten wie bei Neueinstellungen umgehen. Die Unvereinbarkeit von rechtsextremistischer AfD-Mitgliedschaft und Verfassungstreue liegt auf der Hand: Beamtinnen und Beamte leisten einen Diensteid auf Grundgesetz und ggf. Landesverfassung, und auch die Angestellten des öffentlichen Dienstes haben eine Dienstpflicht zur Verfassungstreue.“
Düll weist auf den besonderen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Lehrkräfte hin: „Extremistinnen und Extremisten haben daher im Schuldienst nichts zu suchen. Bei der Neueinstellung ist die Mitgliedschaft in politisch oder religiös extremistischen verfassungsfeindlichen Organisationen abzufragen. Bei den bereits angestellten und verbeamteten Lehrkräften gehe ich davon aus, dass es sich um Einzelfälle handelt, die eine AfD-Mitgliedschaft haben. Die Ansprüche an Beamtinnen und Beamten sind hoch: Bewerber:innen für die Verbeamtung müssen sich „durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“ (Bundesbeamtengesetz §60 bzw. Beamtenstatusgesetz § 33).“
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Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung - Stand: 8. Mai 2025