Für die sexuelle Selbstbestimmung?

Ethikrat empfiehlt Entkriminalisierung von Geschwisterinzest

Bild: LizzyNet

Sollte Sex zwischen Bruder und Schwester weiterhin gesetzlich verboten bleiben und mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldbußen bestraft werden? Oder ist das ein Gesetz von gestern, das das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt und übertrieben in die individuelle Lebensgestaltung eingreift? Darüber hat der Deutsche Ethikrat beraten und ist dabei mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, dass das Strafrecht nicht das geeignete Mittel sei, dieses gesellschaftliche Tabu zu bewahren. Er empfiehlt darum eine Gesetzesänderung.

Laut der Stellungnahme des Ethikrates habe das Gesetz nicht die Aufgabe, "für den Geschlechtsverkehr mündiger Bürger moralische Standards oder Grenzen durchzusetzen, sondern den Einzelnen vor Schädigungen und groben Belästigungen und die Sozialordnung der Gemeinschaft vor Störungen zu schützen."

In vielen Ländern ist der Inzest zwischen Geschwistern nicht strafbar, in anderen - so auch in Deutschland - war und ist er per Gesetz verboten. Nach deutschem Recht regelt  § 173 StGB, dass der "Beischlaf zwischen Verwandten" (wohlgemerkt nur der "Beischlaf" zwischen Mann und Frau), auch der leiblicher Geschwister mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Und natürlich kennzeichnet er ein gesellschaftliches Tabu.

*Verbotene Liebe?*
Tatsächlich aber gibt es Fälle - und ein solcher war auch der Anlass für die Diskussion des Ethikrates - wo voneinander getrennt aufgewachsene (Halb-)Geschwister sich kennen und lieben lernen, ohne von ihrer Verwandtschaft zu ahnen. Sollen sie kriminalisiert werden? Vor Gericht gestellt werden, weil sie sich lieben und in ihrem privaten Leben Sex zusammen haben möchten?
Das Gesetz sagt ja, der Ethikrat sagt nein: "Im Fall einvernehmlichen Inzests unter volljährigen Geschwistern können weder die Befürchtung negativer Folgen für die Familie noch die Möglichkeit der Geburt von Kindern aus solchen Inzestbeziehungen ein strafrechtliches Verbot dieser Beziehungen rechtfertigen. Das Grundrecht der erwachsenen Geschwister auf sexuelle Selbstbestimmung ist in diesen Fällen stärker zu gewichten als das abstrakte Schutzgut der Familie", argumentiert der Rat.

Ausdrücklich versteht sich diese Einschätzung nur für Fälle, in denen volljährige Geschwister, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, einvernehmlich sexuellen Kontakt miteinander haben. In den Fällen, die dem Ethikrat bekannt geworden seien, seien ausschließlich Halbgeschwister beteiligt gewesen, die sich erst im Erwachsenenalter kennengelernt hatten.

*Bedrohung für die Familie?*
Kritik für diese Stellungsnahme gibt es nun von den konservativen Parteien CDU und CSU sowie von der katholischen Kriche. Sie sehen in der Empfehlung ein "falsches Signal", einen "sittenwirdigen Vorstoß" und eine Bedrohung für die Familie, deren Schutz dieses Gesetz diene. Zudem gehe Inzest fast immer mit der Abhängigkeit eines Partners und äußerst schwierigen Familienverhältnissen einher, wie die CDU-Politikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker kritisierte.

Ob die Empfehlung des Ethikrates tatsächlich dazu führt, dass das Gesetz geändert wird, ist fraglich. Aber sie hat sicher eine Diskussion angeregt über sinnvolle und weniger sinnvolle Gesetze und darüber, welche Formen des Zusammenlebens für unsere Gesellschaft akzeptabel sind.

Allerdings - und das ist durchaus eine berechtigte Kritik an dem Vorstoß des Ethikrats - gibt es derzeit dringendere ethische Fragestellungen, die diskutierenswert gewesen wären. Etwa, inwieweit Waffenlieferungen moralisch vertretbar sind oder wie wir hierzulande mit Menschen umgehen, die bei uns vor Krieg und Gewalt Schutz suchen.

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Quelle:

Autorin / Autor: Redaktion - Stand: 29. September 2014