Ein Gutschein von Herzen

Verbraucherzentrale gibt Tipps zur Gültigkeit von Geschenkgutscheinen

Wahrscheinlich werdet ihr - wie viele andere Jugendliche auch - zu Weihnachten mit so einigen Geschenk-Gutscheinen beglückt. Damit ihr damit auch eure helle Freude habt und nicht nach ein paar Monaten völlig frustriert aus dem Laden rennt, weil der Gutschein abgelaufen ist, solltet ihr auf die angegebenen Fristen achten, denn die meisten haben ein "Verfallsdatum". „Gegen eine Zeitspanne zum Einlösen von Warengutscheinen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings darf die Frist nicht zu knapp bemessen sein. Kupons für Kleidung, Küchenutensilien und Co. aus dem Internet zum Beispiel müssen länger als ein Jahr gültig sein. Lag unterm Weihnachtsbaum jedoch ein Gutschein für ein Freizeitvergnügen mit festem Termin, muss die Karte zum angegebenen Datum eingelöst werden, damit sie nicht verfällt“, weist die Verbraucherzentrale NRW auf Feinheiten beim Einreichen von Gutscheinen hin.

Folgende Tipps der Verbraucherzentrale helfen euch, Frust mit dem Verstreichen von Fristen zu vermeiden:

  • Gültigkeit von Warengutscheinen
    Bei befristeten Gutscheingeschenken gilt in der Regel eine Frist zwischen zwölf Monaten und drei Jahren. Bei unbefristeten Kupons können Geldgeschenke drei Jahre lang gegen Waren eingetauscht werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schein gekauft wurde. Gutscheine aus 2011 sind folglich bis zum 31. Dezember 2014 gültig. Wer einen Gutschein in mehreren Etappen einlösen möchte, ist hierbei auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
  • Abgelaufene Dauer
    Ist die Frist auf Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler das Geld erstatten – abzüglich ihres entgangenen Gewinns. Wie hoch dieser ist, muss im Einzelfall geklärt werden.
  • Übertragbarkeit
    Auch wenn der Beschenkte auf Warengutscheinen namentlich benannt ist, können die Eintauschgeschenke in vielen Fällen auf andere Personen übertragen werden. Häufig soll die Namensnennung nur die individuelle Note des Gutscheins unterstreichen. Ist der Gutschein allerdings auf eine bestimmte Person zugeschnitten – wie häufig bei Gutscheinen für Dienstleistungen etwa einer Ballonfahrt – ist eine Weitergabe des Gutscheins nicht ohne weiteres möglich.

Mehr Informationen zu Gutscheinen und anderen Themen gibt es im Rahmen der Kampagne „Besser weihnachten" in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW oder im Internet. Die Kampagne mit vielen Tipps und Aktionen rund um nachhaltiges Konsumieren und Schenken in der Weihnachtszeit wird unterstützt vom NRW-Verbraucherministerium.

Autorin / Autor: Pressemitteilung /Redaktion - Stand: 21. Dezember 2011