Der "Anti-Mobbing-Button"

Petitionsausschuss beschäftigt sich mit Antrag gegen Cybermobbing

Bild: LizzyNet

"Marco ist schwul" oder "Lena treibt´s mit jedem", das sind besonders krasse Beispiele von Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen. Wenn solche Aussagen einmal im Netz auftauchen, ist es verdammt schwer, sie dort wieder herauszukriegen. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages will Opfern von solchen Attacken deshalb nun helfen. In seiner Sitzung am 21. Mai beschloss der Ausschuss einstimmig, eine anonym eingereichte Petition dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz „als Material“ zu überweisen und den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

*Schnellere Eingriffsmöglichkeit bei Cybermobbing gegen Jugendliche*
In der ePetition mit der Nummer 47523 fordert der oder die AntragstellerIn, die sich namentlich nicht zu erkennen gibt: "Alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, müssen bei schriftlichem Einspruch durch die Betroffenen innerhalb von 72 Stunden mit einem 'Button' vergleichbar einer presserechtlichen Gegendarstellung versehen werden, wenn sie nicht aufgrund des Einspruchs sofort gelöscht werden." Suchmaschinen und Informationsdienste weigerten sich oft, falsche Einträge zu löschen, so bleibe den NutzerInnen nur, gerichtlich dagegen vorzugehen, so die Begründung. Da dieses Verfahren jedoch zu aufwändig und zeitintensiv sei, wünscht sich der oder die AntragstellerIn eine schnellere Eingriffsmöglichkeit bei Cybermobbing gegen Jugendliche. "Dazu sei noch zu bedenken, dass von den 10.000 Selbstmorden, die jedes Jahr in Deutschland geschehen, ein Drittel auf Cybermobbing oder auf verleumderische Einträgen im Internet zurückzuführen sind", schreibt der/die PetentIn, fügt allerdings keine Quelle zu dieser Behauptung hinzu.

Was ist eine ePetition?

Im Petitionsausschuss können BügerInnen ihre Sorgen, Nöte und Anregungen an das Parlament herantragen. Eine Internetplattform des Deutschen Bundestages macht es möglich, Petitionen über ein Web-Formular einzureichen.
Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung wie Bitten zur Gesetzgebung können zudem mit der Bitte um Veröffentlichung eingereicht werden. Diese öffentlichen Petitionen können dann von allen registrierten NutzerInnen des Portals mitgezeichnet und in Foren diskutiert werden.

Anspruch auf Gegendarstellung

Der Petitionsausschuss sieht in der Petition zwar ein geeignetes Mittel, um auf die bestehenden Probleme aufmerksam zu machen. Allerdings biete das geltende Recht bereits jetzt schon „eine Reihe von rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten“, um sich zu schützen. Gegen die von Medien verbreiteten Tatsachenbehauptungen habe man zum Beispiel einen Anspruch auf Gegendarstellung. Dieser diene der Waffengleichheit gegenüber den Medien und stelle eines der wirkungsvollsten Mittel zum Schutz des Persönlichkeitsrechts gegen Presseveröffentlichungen dar, urteilt der Ausschuss. Auch könne man ja jetzt schon in Internet-Foren auf Einträge mit eigenen Stellungnahmen und Kommentaren reagieren. 

*Argument nachvollziehbar*
Trotzdem finden die Abgeordneten das Argument nachvollziehbar, dass in besonderen Situationen das bestehende Recht nicht mehr ausreicht. Besonders bei Cybermobbing unter Kindern und Jugendlichen sei möglichst schnelle Abhilfe zugunsten der Opfer notwendig, betonen sie. Auch das am 13. Mai 2014 ergangene Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union stärke ja das „Recht auf Vergessen“ im Internet. Danach können Personen unter bestimmten Voraussetzungen von Suchmaschinenbetreibern die Entfernung eines sie betreffenden Links aus der Ergebnisliste verlangen.

*Was spricht dagegen?*
Ob der Gegendarstellungsbutton aber tatsächlich Wirklichkeit wird, ist äußerst fraglich, denn es gibt auch vieles, was dagegen spricht. So führen etliche DiskutantInnen zur ePetition zum Beispiel das Argument Meinungsfreiheit an, oder halten ein Löschung für sinnlos: "Selbst wem es gelingt, die Fotos, Beleidigungen und Ähnliches entfernen zu lassen, ist nicht davor geschützt, dass jemand anderes die Inhalte gespeichert hat und an anderer Stelle wieder ins Internet einstellt." Auch ein weiterer Diskussionsbeitrag hält die Einrichtung eines Löschbuttons für "nutzlos, da nur Betreiber mit Sitz in Deutschland dazu gezwungen werden könnten". Außerdem bestehe die "Gefahr, dass ein solches Recht zur politischen Zensur ausgenutzt und unliebsame Beiträge auf diese Weise ausgemerzt werden."

Gleich, wie die Diskussion ausgeht und welche Regelungen in Zukunft kommen werden, Fakt ist, dass das Thema Persönlichkeitsrechte im Internet noch lange Gesprächsstoff und Handlungsbedarf bietet.

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Autorin / Autor: Redaktion /Pressemitteilung - Stand: 23. Mai 2014