Eröffnet ein Jugendwahllokal!

Landesjugendring Nordrhein-Westfalen ruft Jugendeinrichtungen zur Beteiligung bei der U18-Landtagswahl auf

Am 15. Mai 2022 wird der Landtag in NRW gewählt. Allerdings sind von dieser Wahl mehrere Millionen Menschen in NRW ausgeschlossen: Kinder und Jugendliche haben kein Stimmrecht. Einflussmöglichkeiten auf politische Entscheidungen hatten sie in Bezug auf die Einschränkungen des Lockdowns in den letzten Monaten noch weniger als zuvor. Junge Menschen wurden mit ihren Anliegen und Bedürfnissen sehr selten beachtet und im Wesentlichen auf die Rolle als Schüler_innen, Auszubildende oder Kitakinder reduziert.

Um das Recht junger Menschen auf Mitbestimmung in unserer Gesellschaft sichtbar zu machen, gibt es seit 1996 für alle unter 18 Jahren die symbolische U18-Wahl: Hier geht es für Kinder und Jugendliche darum, praktische Erfahrungen mit dem Wahlakt zu machen, sich politisch zu orientieren und das politische System kennenzulernen. Gleichzeitig setzt die U18-Wahl ein Zeichen: Junge Menschen wollen und können genauso wie die Erwachsenen an gesellschaftlichen Diskursen teilhaben! Sie können das auch mit einer Wahl ausdrücken!

Der Landesjugendring NRW verbindet die U18-Wahl deswegen deutlich mit der Forderung nach der Absenkung des Wahlalters und hat dazu die Kampagne #ichwillwählen ins Leben gerufen, die unter anderem auch von der Landesseniorenvertretung NRW unterstützt wird.

Die U18-Wahl gibt Kindern und Jugendlichen eine Stimme

Die U18-Landtagswahl bietet außerdem die Gelegenheit, Themen generationenübergreifend zu diskutieren: „Wie lange noch werden junge Menschen davon ausgeschlossen, z.B. über Schulpolitik an der Urne mitzubestimmen? Wann werden junge Menschen als Expert_innen ihrer eigenen Lebenslagen wahrgenommen und akzeptiert“, wirft Max Pilger, Vorsitzender des Landesjugendrings NRW einige Fragen auf.

In NRW können junge Menschen mit Stand März 2022 in über 40 Kommunen und mehr als 100 Wahllokalen ihre Stimme abgeben. 2017 haben bei der U18-Landtagswahl über 35.000 junge Menschen in mehr als 400 Wahllokalen gewählt.

Wo können U18-Wahlen stattfinden?

Der Landesjugendring NRW ruft alle Bildungsinstitutionen zum Mitmachen bei der U18-Wahl auf. Ein Wahllokal kann überall dort entstehen, wo sich junge Menschen aufhalten: in der Schule, im Sportverein, im Jugendverband, im Jugendzentrum, der Kirchengemeinde oder sogar als mobiles Wahllokal. Coronabedingt ist auch die Briefwahl möglich. Vorlagen für Stimmzettel und Plakate sowie eine Übersicht der Wahlprogramme und Methoden stellt der Landesjugendring NRW auf der Website zur U18-Wahl zur Verfügung. Hier gibt es auch wieder einen Wettbewerb für besonders schöne oder kreative Wahlurnen.

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Autorin / Autor: Pressemitteilung