Formular GaF
Ihr Gesuch auf Erfolgssteigerung kann im Juli stattgegeben werden. Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsleistungen sowie sportbezogene Leistungen werden gemäß Antrag um 27,5 % auf 99,5 % angehoben. Die Anhebung der Leistungssätze ist gültig bis zum 31. Juli. Im Folgemonat muss eine einmonatige Ruhepause zwingend eingehalten werden, neue Leistungssteigerungen sind darum erst im August möglich. Es wird empfohlen, die zugesprochenen Sätze nicht voll auszureizen, da dies zu Erschöpfungszuständen führen kann. Das Amt für Leistungssteigerungen übernimmt für solche Fälle keine Haftung. Bei nicht genehmigter Inanspruchnahme leistungssteigender Maßnahmen verfällt der Anspruch und dieser Bescheid wird hinfällig. Kann die beantragte Leistungssteigerung aufgrund von Ferien nicht wahrgenommen werden, verfällt der Anspruch.
2. Juli
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Alena ist für euch in der Chemiebranche unterwegs und hat dazu einige Eindrücke gesammelt
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