Beschränktes Kaufen unter 18

Deine Möglichkeiten „Geschäfte“ und „Verträge“ abzuschließen, haben aber unter 18 Grenzen, sind also „beschränkt“.

Dir ist noch gar nicht aufgefallen, dass du „beschränkt geschäftsfähig“ bist? Wahrscheinlich ist dir auch noch nicht aufgefallen, dass du beim Einkaufen ständig Verträge abschließt, schließlich unterschreibst du ja keine Verträge, wenn du ´ne Tüte Chips oder ein Kino-Ticket kaufst, oder? Tja, Überraschung: Jeder Kauf ist gesetzlich gesehen ein Vertrag, meist ein mündlicher, genaugenommen oft aber ein schriftlicher. Wenn du an den Kassenzettel für die Chips-Tüte oder das Kino-Ticket denkst, das ist die schriftliche Vertragsbestätigung. Und im Fall von Kino und Chips bist du auch berechtigt „Verträge“ abzuschließen, weil dein Taschengeld zu deiner „freien Verfügung“ ist. Ein Vertrag ist wie eine Vereinbarung über ein Geschäft, und wenn du ins Kino gehst, sind das Kino und du sozusagen Geschäftspartner. Das Geschäft heißt: Für deine 5,50 € zeigt das Kino dir einen Film. Reißt der Film oder es gibt einen technischen Ausfall, kannst du deinen Vertrag zücken, also dein Kino-Ticket und auf Einhaltung des Vertrages pochen, z.B. in Form eines Ersatz-Tickets oder Gutscheins. Sollte der Film durchlaufen, aber miserabel sein, gibt’s keinen Ersatz, denn euer Vertrag sagt nichts über die Qualität des Films aus. Deine Möglichkeiten „Geschäfte“ und „Verträge“ abzuschließen, haben aber unter 18 Grenzen, sind also „beschränkt“. Das hat auch gute Gründe: Falls du wegen deiner Unerfahrenheit in Geld- und Kaufgeschäften abgezockt wirst oder du auf Tricks und Werbung reinfällst, können deine Eltern sagen: der Vertrag ist ungültig, mein Kleiner ist erst 16 und ich habe ihm kein Geld gegeben, um eine Digicam für 245 € zu kaufen. Geld zurück. Ende.

Aufgepasst!

Keine Regel ohne Ausnahme. Wenn deine Eltern zustimmen, haben auch „größere“ Verträge Gültigkeit. Bei deinen Eltern, die eben „voll geschäftsfähig“ sind, hofft man, dass sie mehr Erfahrung haben. Stimmt natürlich auch nicht immer. Noch ´ne Regel mit Ausnahme: Ein Bankkonto kannst du auch erst ab 18 selber eröffnen oder mit Zustimmung der Eltern (schriftlich auf dem Antrag) auch schon früher. Bist du allerdings 16 und schon in einer Berufsausbildung, bekommst monatlich Lohn, dann brauchst du keine elterliche Zuszimung.

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Das Projekt „cashkurs“ vom Caritasverband Landkreis Emmendingen gibt es leider nicht mehr im Netz.

Stand: 14. April 2008