Modedroge Spice ist verboten!

Herstellung, Handel und Besitz jetzt illegal.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat jetzt die Modedroge „Spice" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt. Die Regelung gilt zunächst befristet für ein Jahr, sie wird innerhalb dieses Jahres durch eine dauerhafte Regelung abgelöst.

Die Kräutermischung 'Spice' enthält gesundheitsschädliche und nicht zugelassene Stoffe und musste aus diesem Grund schnell aus dem Verkehr gezogen werden, sagte dazu Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt.

Kein harmloser Räucherduft

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing erklärt: "Der Nachweis ist erbracht, dass die Hersteller dieser Kräutermischungen gezielt berauschende Stoffe zugesetzt haben und der Verkauf als harmloser Räucherduft ein klarer Etikettenschwindel ist. Die Konzentrationen dieser Wirkstoffe sind völlig unterschiedlich. Jeder Konsum ist damit höchst riskant. Ich bin zuversichtlich, dass mit dem Verbot die Nachfrage nach der Modedroge 'Spice' stark zurück gehen wird."

Gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts verschiedener "Spice"-Proben belegen, dass der Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids "CP-47,497" ist. Dieser Wirkstoff hat ebenso wie das bereits bekannte Cannabinoid "JWH-018" eine um ein vielfaches stärkere Wirkung, als das in der Cannabispflanze enthaltene THC. Aus diesem Grund sind nicht nur „Spice“, sondern auch alle vergleichbaren Produkte, die die synthetischen Cannabinoide „CP-47,497“ und „JWH-018“ enthalten, verboten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat zudem auf Antrag einer Landesbehörde zwei Spice-Mischungen („SMOKE Aromatherapy Incense“ und „Genie Enjoy Genie Blend“) als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte auch nach dem Arzneimittelgesetz verboten.

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Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung - Stand: 22. Januar 2009