Verbraucherinfo in Nano-Schrift?

Foodwatch kritisiert neue Lebensmittel-Kennzeichnungspflicht der EU als unzureichend

Die EU hat sich am Mittwoch nach jahrelangen Diskussionen zu neuen Kennzeichnungsvorschriften auf Lebensmittelverpackungen durchgerungen. Ab dem Sommer 2014 müssen unter anderem der Energiegehalt sowie die Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz in Zukunft deutlich sichtbar auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden. In Form einer Tabelle und einer einheitlichen Angabe per 100 g bzw. 100 ml soll sichergestellt werden, dass die VerbraucherInnen ungesunde Kalorienbomben schneller von gesunden Lebensmitteln unterschieden können. Auch mögliche Allergene sollen in der Zutatenliste durch Fettdruck hervorgehoben werden. Die Angabe der Herkunft der Produkte ist allerdings nur für Rindfleisch, Honig, Olivenöl und frisches Obst und Gemüse sowie neuerdings auch für Schweine-, Schaf-, Ziegenfleisch und Geflügel vorgeschrieben.

Außerdem soll es "strenge Regeln" geben, die die VerbraucherInnen vor Irreführung schützen. So soll Analogkäse als solcher deklariert werden ebenso wie "aus Fleischstücken zusammengefügtes Fleisch" sowie "aus Fischstücken zusammengefügter Fisch".

*Werbelügen weiter großgedruckt?*
Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch, die sich für die Lebensmittelampel stark gemacht hatte, zeigte sich allerdings enttäuscht über die Beschlüsse der EU. Die "Essensretter" kritisieren, dass Hersteller ihre Produkte auf der Verpackungsvorderseite weiterhin als "leichte Zwischenmahlzeit" anpreisen könnten und nur im wahrhaft Kleingedruckten (Schriftgröße von 1,2 Millimetern oder sogar nur 0,9 Millimetern bei kleineren Packungen) auf die Zusammensetzung hinweisen müssten. "Mit der Ampelkennzeichnung wären Zuckerbomben im Supermarkt auf einen Blick zu erkennen gewesen," ärgert sich Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch. Für ältere Leute sei die Mini-Schrift weiterhin schlecht lesbar.

Auch würden VerbraucherInnen nicht darüber informiert, wo die Kühe geweidet hätten, deren Milch sie kaufen würden, woher das Fleisch für die Wurst stammt oder die Erbeeren für die Marmelade. Denn die Herkunftskennzeichnung gilt zwar für bestimmte Fleischsorten und auch für Obst, nicht aber für Produkte, die daraus erzeugt werden.

Der BUND hingegen begrüßte, dass der neuen Verordnung zufolge Produkte, die Nano-Materialien enthalten mit "nano" deklariert werden müssen. Jurek Vengels, Nano-Experte des BUND, erklärt, das EU-Parlament habe damit "erneut einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich getan".

Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung, - Stand: 7. Juli 2011