Alaaf und Helau statt K.O.

Kampagne warnt vor fiesen Drogen im Glas

Wer zur Zeit im Rheinland unterwegs ist, kann es langsam nicht mehr übersehen: Die Jecken (frei übersetzt: die Verrückten ;-)) sind los! Sprich der Karneval nähert sich seinem Höhepunkt! Während die Einen sich auf die tollen Tage freuen, machen sich die Anderen Sorgen, nicht zuletzt wegen des ziemlich unübersichtlichen Drogenkonsums (meist natürlich in Form von Alkohol). So warnen zum Beispiel die Behörden der Stadt Düsseldorf vor so genannten K.O.-Tropfen. Diese farb-, geruchs- und geschmacksneutralen Betäubungsmittel, die oft in Kneipen und Discos von irgendwelchen Fieslingen in die Getränke gemixt werden, sollen die Opfer kurzzeitig orientierungs-, hilf- oder willenlos machen. So können die Täter sie sexuell missbrauchen oder ausrauben. Mit Edgar-Cards und Plakaten, die in Kneipen und Discotheken ausgelegt beziehungsweise aufgehängt werden, sollen die BesucherInnen nun auf das Problem K.O.-Tropfen aufmerksam gemacht und sensibilisiert werden.

"Die Mitglieder der eigens für die Kampagne eingerichteten Arbeitsgruppe haben sich als Werbemittel für die in Kneipen ausliegenden und beliebten Edgar-Cards entschieden. Mit ihrer Hilfe kann die Gruppe der vornehmlich jungen Leute und Szenegänger am besten erreicht werden, die durch K.O.-Tropfen gefährdet sind", erklärte Ordnungsdezernent Dr. Stephan Keller, gleichzeitig Vorsitzender des Kriminalpräventiven Rates.

Die Edgar-Karten enthalten nützliche Informationen, wie Betroffene und/oder Freunde sich im Verdachtsfall verhalten sollten und was sie im Notfall tun können.

*Das könnt ihr tun:*

  • In Kneipen und Discotheken das eigene Glas nicht unbeaufsichtigt stehen lassen. Vor dem Gang zur Tanzfläche oder zur Toilette das Glas möglichst austrinken.
  • Hat die Möglichkeit bestanden, dass jemand unbemerkt etwas in das Glas getan haben könnte, zur eigenen Sicherheit ein neues Getränk bestellen.
  • Bei plötzlicher Übelkeit, Schwindel oder Unwohlsein Freunde und/oder das Personal des Betriebes ansprechen.
  • Nur mit Freunden oder Vertrauenspersonen den Ort verlassen. Nie mit Fremden mitgehen.
  • Wenn jemand in einer Kneipe oder Disco plötzlich über Übelkeit, Schwindel oder Unwohlsein klagt, seine Aussagen ernst nehmen und Freunde und/oder Personal hinzuziehen. Wenn es dem Menschen sehr erkennbar schlecht geht, sollte ein Krankenwagen alarmiert werden.
  • Wer den Verdacht hat, unter Einfluss von K.O.-Tropfen geraten zu sein, sollte den Polizeinotruf 110 wählen.

Damit die Kampagne ein Erfolg wird, konnten über den Einsatz der Fachgruppenmitglieder die Dehoga und die Altstadtwirte dafür gewonnen werden. Weil K.O.-Tropfen zuweilen auch in der Schwulenszene eingesetzt werden, war es der Fachgruppe "Gewalt gegen Lesben und Schwule - Präventionsmaßnahmen" wichtig, auch dort entsprechende Informationen zu platzieren und über die Gefahren von K.O.-Tropfen aufzuklären.

Die Fachgruppen des KPR "Opferschutz" und "Gewalt gegen Lesben und Schwule - Präventionsmaßnahmen" verfolgen das Thema K.O.-Tropfen bereits seit 2008. Auf Basis der Beratungen ist nun die K.O.-Tropfen-Kampagne entstanden.

Hintergrund: Wirkung der K.O.-Tropfen

K.O.-Tropfen werden oft über Getränke verabreicht. Die Wirkung setzt bereits kurz nach der Einnahme ein und hält in der Regel mehrere Stunden an. Wie schnell und wie lange die Tropfen wirken, ist stark von der Konstitution des betroffenen Menschen abhängig und kann durch den gleichzeitigen Konsum von Alkohol oder anderen Drogen variieren. Die Tropfen bewirken zunächst Wohlempfinden und Entspannung. Später folgt der Einnahme oft ein totaler Gedächtnisverlust. Die auftretenden Symptome werden mit Kontrollverlust, schlagartigem Erinnerungsverlust, Konzentrationsstörungen und Zweifeln an der starken Wirkung des konsumierten Alkohols sowie mit "schlaglichtartigen" Erinnerungen beschrieben. Als Nebenwirkungen treten unter anderem Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Atemnot, Kopfschmerz, Muskelkrämpfe sowie Verwirrtheit auf. Die unter K.O.-Tropfen zusammengefassten Substanzen werden in der Regel meist unbemerkt verabreicht, um einen anderen Menschen in einen willen-, hilflosen und enthemmten Zustand zu versetzen. K.O.-Tropfen werden oft als "Vergewaltigungsdroge" bezeichnet, weil die Substanz häufig zum Zweck des sexuellen Missbrauchs eingesetzt wird. K.O.-Tropfen werden aber häufig auch mit dem Ziel verabreicht, das Opfer auszurauben. Dabei kann es zum einen vorkommen, dass einem Menschen Handtasche, Geldbörse oder Handy geraubt werden, oder dass unter Umständen sogar Wertgegenstände aus der Wohnung des Opfers entwendet werden.

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Autorin / Autor: Redaktion/ Pressemeldung - Stand: 25. Februar 2011