Siesta schützt vor Sonnenbrand

Hautschutz-Tipps für die Ferienzeit von der Deutschen Krebshilfe

Mit wenigen einfachen Regeln können Sonnenhungrige ihre Ferien auch ohne Sonnenbrand genießen und so ihr Hautkrebsrisiko senken. Wer die Tipps der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention beachtet, wird feststellen: UV-Schutz ist kinderleicht. Wie das geht, steht in den Ratgebern und Faltblättern der Deutschen Krebshilfe. Die gut verständlichen Materialien gibt es kostenlos unter www.krebshilfe.de sowie www.unserehaut.de.

Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 195.000 Menschen an Hautkrebs. Experten weisen darauf hin: UV-Strahlung ist der größte Risikofaktor für dieses Tumorleiden. Jeder Sonnenbrand erhöht das Hautkrebsrisiko. Daher ist ein umfassender Sonnenschutz so wichtig. Es gilt: In der Sonne nicht aus-, sondern anziehen, die pralle Sonne meiden und besser im Schatten bleiben. Zwischen 11 und 15 Uhr sollten es die Urlauber in den südlichen Ländern wie die Einheimischen tun – sich überhaupt nicht in der Sonne aufhalten, sondern lieber Siesta halten. So kann man dem Hautkrebs konsequent vorbeugen.

Zum richtigen Sonnenschutz gehört auch eine schützende Kleidung: Kopfschutz, T-Shirt oder Hemd sowie Bermudas aus leichtem, aber sonnendichtem Gewebe, Schuhe, die den Fußrücken ausreichend bedecken, und eine gute Sonnenbrille. Beim Baden sollte man ein T-Shirt tragen. Alle unbedeckten Körperstellen sollten mit einem Sonnenschutzmittel eingecremt werden (mindestens Lichtschutzfaktor 20, auf UV-A und UV-B-Schutz achten). Professor Dr. Eckhard Breitbart, zweiter Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP), erklärt: „UV-Strahlen verursachen Gen-Schäden in der Haut, auch wenn kein Sonnenbrand entsteht. Daher sollten Sonnencremes nicht dazu genutzt werden, den Aufenthalt in der Sonne auszudehnen.“

Übrigens: Solarien sind zur Urlaubsvorbereitung nicht geeignet. Denn die viel zu hoch dosierte UV-Strahlung schädigt die Haut zusätzlich und erhöht das Hautkrebsrisiko. Seit 2009 sind Solarienbesuche für unter 18-Jährige gesetzlich verboten.

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Autorin / Autor: Pressemitteilung - Stand: 11. Juni 2010