Zopf-Pflicht an Schulen?

Gesundheitsausschuss beschließt Maßnahmen gegen Läuseplage

Keinen Bock auf Steckfrisur? Da hilft nur eins...

Nachdem im mitteldeutschen Raum mehrere Schulen wegen akuter "Verlausung" vorübergehend geschlossen werden mussten, hat der Gesundheitsausschuss der Bundesregierung Maßnahmen zur Eindämmung der Läuseplage beschlossen.

"Kinder, die nicht zur Schule können, Eltern, die den ganzen Tag Haare auskämmen müssen, Läusemittel, die ins Grundwasser geraten - das kommt auch unsere Volkswirtschaft teuer zu stehen." begründete Ausschusssprecherin Dr. Margit Haarmann die teilweise drastischen Maßnahmen, die sicher nicht bei allen Betroffenen auf große Begeisterung stoßen werden.

So soll bereits ab dem 1. Mai neben einem Selfie-Verbot (LizzyNet berichtete) eine allgemeine Zopfpflicht an deutschen Schulen eingeführt werden, da der Kontakt von Haar zu Haar der Hauptübertragungsweg der Plagegeister sei. Haare, die länger als 20 Zentimeter getragen werden, sollen künftig also verpflichtend zusammengebunden werden, vorzugsweise in einem eng am Kopf liegenden geflochtenen Zopf, wie es in der Expertenempfehlung des Ausschusses heißt.

Die Schulen erhalten zu diesem Zweck Broschüren mit Frisurtipps für geflochtene Zöpfe und Steckfrisuren, die sie an Eltern und SchülerInnen ausgeben sollen. Der Kreis der SchulleiterInnen zeigte sich skeptisch: "Wie kann man einem jungen Mann mit langen Haaren vorschreiben, eine Steckfrisur zu tragen? Das ist in der Praxis de facto nicht umsetzbar", ereifert sich etwa Schulleiter Uwe Glatzek von der Gesamtschule Duttenhausen.

Der Ausschuss hält dagegen, dass der wirtschaftliche Schaden durch verlauste SchülerInnen mittlerweile ein Ausmaß angenommen habe, das nicht mehr tragbar sei.

Manchen geht die Zopf-Regelung nicht weit genug. So forderte der Bund gegen Parasitosen drastische Disziplinarmaßnahmen bei Schulbesuchen trotz Lausbefall und "ganz grundsätzlich Kurzhaarfrisuren für Buben und Zöpfe für Mädchen." Auch die Einführung einer Kopftuchpflicht wurde diskutiert.

Unklar ist bislang noch, wie die Zopfpflicht umgesetzt werden und welche Maßnahmen bei Nichtbeachten ergriffen werden sollen. Diskutiert werden Klassenbucheinträge bis hin zur Aberkennung von Abiturleistungen. Der Ausschuss will bis Mitte April darüber entscheiden.

Freuen dürften sich über die neue Regelung alle Fans von Steckfrisuren, Glatzköpfe und natürlich das Frisörhandwerk. Schließlich sind nicht alle Eltern und SchülerInnen geübt in der Zopfflechterei und der hohen Kunst des Haarehochsteckens.

Wenn ihr euch auch zu den Langhaarigen zählt, könnt ihr ja schon mal anfangen zu üben. Oder aber rein vorsorglich zur Schere greifen.

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Autorin / Autor: Redaktion / - Stand: 1. April 2014