Was darf ich kaufen? - Teil 2

(Fast) keine Verträge ohne die Eltern

Per se kann man unter 18 eigentlich erst mal gar keine Verträge abschließen, also auch keine Kaufverträge. Und das ist echt zu deinem Schutz: Jeder Nepper könnte die Unerfahrenheit von Kindern oder Jugendlichen ausnutzen, sie irgendwas unterschreiben lassen und hinterher müssten sie zahlen, wenn ihre Unterschrift schon vollständig gültig wäre. Aber so können die Eltern sagen "Nee nee, das gilt so nicht, da sind wir nicht mit einverstanden" - und schon dürfte sich der Vertrag erledigt haben. Einzige Ausnahme ist - na klar - die freie Verwendung des Taschengeldes. Denn es wäre nicht sonderlich alltagstauglich, wenn man jede Kleinigkeit (Süßigkeiten am Büdchen, Kugelschreiber, Comicheft...) hinterher widerrufen könnte, also hat man sich dafür gesetzlich was ausgedacht. Das steht im §110 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wird allgemein gerne "Taschengeldparagraph" genannt und so ausgedrückt:

  • "Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."

Ähh... ah ja. Obwohl, mit der Erklärung vorher kann man es jetzt eigentlich sogar verstehen: Der Kauf gilt, wenn die Kohle für genau diesen Kauf oder sowieso zum Verjubeln bestimmt war. Eine festgelegte Höhe gibt es beim "Taschengeld" übrigens nicht: Hättest du die kompletten 250 Euro "für irgendwas, das dir gefällt" gekriegt, würden es deine Eltern hinterher ja auch nicht widerrufen. Moment mal... 250 Euro einfach so zum Ausgeben, ohne Geburtstag und Hintergedanken? O.k., o.k., man wird ja noch träumen dürfen

Dieser Artikel wurde uns von "checked4you", dem Jugendmagazin der Verbraucher-Zentralen NRW, zur Verfügung gestellt. Vielen Dank!

Autorin / Autor: checked4you - Stand: 17. Mai 2005