Arbeiten in einem Bekleidungsgeschäft

Du bist modisch interessiert und hast Freude am Umgang mit Kunden? Dann ist das vielleicht der perfekte Nebenjob für dich!

Ein Job, der mich absolut überzeugt hat und den ich immer wieder gerne machen würde ist, in einem Bekleidungsgeschäft auszuhelfen. Dies hat bei mir persönlich wohl auch vor allem damit zu tun, dass ich ein großer Mode-Fan bin, aber auch objektiv betrachtet hat dieser Job seine Vorzüge. Zu denen zählen zum Beispiel, dass man sehr wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Kunden sammeln kann und viel über das Geschäftswesen und unterschiedliche Verkaufsstrategien erfährt. Das ist zum einen sehr interessant und lässt sich zum anderen auch auf etliche andere Jobs anwenden, die nichts mit dem Verkauf zu tun haben. Diese erlernten Fähigkeiten verschaffen einem dann in anderen Jobs sicher auch einen kleinen Vorteil.

Besonders zugesagt hat mir die Arbeit an der Kasse, weil man dort auch noch im Vergleich zum „bloßen“ Waren sortieren und aufräumen, auch permanent im Kontakt mit den Kunden ist und einem außerdem eine große Verantwortung zugesprochen wird – dadurch, dass man für das Geld in der Kasse verantwortlich ist.

*Altersbeschränkung:* ab 18 Jahren
*Voraussetzungen:* Für einen Job im Bekleidungsgeschäft solltest du auf jeden Fall modisches Interesse mitbringen. Freundlichkeit im Umgang mit den Kunden ist außerdem sehr wichtig.
*Bewertung:* 5 von 5 Sternen



Andere Nebenjobs:

Andere Jobs, die ich zwar nie selbst ausprobiert habe, aber mit denen einige Freunde von mir gute Erfahrungen gemacht haben, sind das Aushelfen in einer Bäckerei oder das Waren-Auffüllen in einem Supermarkt oder Drogeriemarkt. Eine weitere Möglichkeit (legal!) an Geld zu gelangen und noch dazu etwas Ordnung ins eigene Reich zu bringen, ist, sein Zimmer auszumisten und die Stücke auf einem Flohmarkt zu verkaufen. Falls es sich nur um einzelne Dinge handelt, kann man die Sachen auch bequem im Internet zum Verkauf anbieten.

Infos zu Aushilfsjobs im Allgemeinen:

Worauf man unbedingt noch achten sollte, bevor man einen Aushilfsjob annimmt:

*Arbeitsvertrag:* Achte darauf, dass dir noch vor deinem ersten offiziellen Arbeitstag ein Arbeitsvertrag ausgehändigt wird, den du und dein Arbeitgeber unterzeichnen müssen. Damit sicherst du dich davor ab, über den Tisch gezogen zu werden. Außerdem solltest du – bevor du den Vertrag unterzeichnest – sicherstellen, dass du alle darin enthaltenen Informationen genauestens durch gelesen hast und ihnen zustimmst - deswegen lieber auch noch ein zweites Mal lesen!

*Mindestlohn:* Manche Unternehmen versuchen, das Mindestlohn-Gesetz, welches seit 2015 herrscht, zu umgehen, indem sie versuchen, den Lohn an anderen Stellen kürzen (beim Kellnern beispielsweise das Trinkgeld streichen). Gesetz ist, dass dir bei einem Aushilfsjob mindestens 8,50 Euro die Stunde zustehen – abhängig davon, in welchem Bundesland du arbeitest sogar mehr (in NRW sind es 8,69 Euro die Stunde). Dies kann sich bei einer großen Anzahl geleisteter Arbeitszeiten auf einen enormen Betrag summieren und sollte daher nicht außer Acht gelassen werden. Informiere dich vorher genauestens darüber, wie viel Geld dir zusteht und spreche alles mit deinem Arbeitgeber ab, um negative Überraschungen zu vermeiden.

*450 Euro-Grenze:* Als Aushilfskraft fällt man in Steuerklasse 1 und muss somit keine Steuern des monatlichen Verdienstes an den Staat bezahlen, vorausgesetzt man hält sich an die 450-Euro-Grenze, denn wenn man die Grenze überschreitet (und da kann ein Mal schon ausreichen), kann es zu Problemen mit der Krankenkasse und  den Versicherungen kommen. Diese wollen dann eventuell, dass du Steuerbeiträge zahlst, weil du in eine andere Steuerklasse fällst, die für dich nicht mehr steuerfrei ist. Also achte immer darauf, dass du mit einem Aushilfsjob immer unter einem Lohn von 450 Euro bleibst. In der Regel macht dies 51 bis 52 Arbeitsstunden aus.
Eine versehentliche Lohnüberschreitung ist zu vermeiden, indem du dir alle deine geleisteten Arbeitsstunden sorgfältig notierst  - damit hast du immer den Überblick und weißt, wie viele Stunden du schon gearbeitet hast und wie viele dir noch offen stehen.

*2 Minijobs:* Manche Unternehmen sind damit einverstanden, wenn du neben deinem Aushilfsjob bei ihnen noch einen weiteren durchführst. Du solltest jedoch im Hinterkopf behalten, dass es einige Unternehmen gibt, die dir ein Arbeitsverhältnis bei einem anderen Unternehmen als Aushilfe untersagen. Dort darfst du dann neben dem Minijob in dem jeweiligen Unternehmen, nicht parallel einen anderen durchführen. Falls dein Arbeitgeber es erlaubt, dass du noch einen zweiten Aushilfsjob annimmst, musst du ihn jedoch informieren und ihn in dem Arbeitsvertrag darüber in Kenntnis setzen, wie viele Stunden die Woche du bei deinem anderen Aushilfsjob tätig bist, damit er sich ein Bild davon machen kann, wie oft er dich einsetzen kann. Dies verhindert außerdem auch noch, dass die Grenze von 450 Euro überschritten wird.

Autorin / Autor: Deniz Klarhorst - Stand: 30.04.2015