Todesstrafe – Der Fall von Angel Nieves Diaz

Da dieses Thema durch viele Zeitungen gegangen ist und jede/r sich mit diesem Thema mal befassen sollte, auch weil es immer aktuell bleibt, wird es Zeit auch bei Lizzynet etwas darüber lesen zu können. So gibt es hier nun einige Infos aus einem Zeitungsbericht und anschließend einen kleinen Kommentar.

Der Bericht „Das qualvolle Sterben des Angel Nieves Diaz“ wurde von Dietmar Ostermann verfasst und erschien am 18.12.2006 in der Frankfurter Rundschau. In dem Text geht es um die qualvolle Hinrichtung des Angel Nieves Diaz, die mit der Giftspritze verübt wurde und in den USA die Debatte um die Todesstrafe neu entfacht hat.

Der Autor beschreibt zu Anfang den Fall des Angel Nieves Diaz. Diaz, 55 Jahre,  beging Raubmord an einem Besitzer einer Striptease-Bar und erlitt durch die Todesstrafe mit der Giftspritze einen qualvollen Tod. Die Autopsie stellte fest, dass mit dem „tödlichen Cocktail“ gepfuscht wurde, weil die Gifte falsch gespritzt wurden, d.h. ins Muskelgewebe statt in die Blutbahn. Im folgenden Abschnitt erläutert Ostermann die Hinrichtungsverfahren in der USA. Das sonst als „sanfter Tod“ bezeichnete Hinrichtungsverfahren mit der Todesspritze führt jedoch genau wie alle anderen Methoden zu ungewollten Wirkungen und Schmerzen und ist daher genauso wenig humanes Töten. Nach diesem aktuellen Fall – so schreibt der Autor weiter – steigen die Zweifel an der Todesspritze noch weiter. Die Befürworter sagen, es sei ein schmerzloser Tod. Doch bei Angel Nieves Diaz dauerte der Todeskampf ganze 24 Minuten. Nun bezweifeln auch viele in den USA, ob dies wirklich humanes Töten sei. Weiter schreibt der Autor, dass die Debatte über die Todesstrafe neu entfacht wurde. Durch eine kürzlich aufgetretene Pannenserie in Kalifornien gilt dort seit Februar ein Moratorium (Aufschub) für Hinrichtungen. Richter Jemery Fogel befand, dass das Risiko der Schmerzen zu hoch sei. Generelle Gegner der Todesstrafe lässt der Autor am Schluss noch zu Wort kommen. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hofft, dass dieser Fall zumindest die Vorbehalte weiter wachsen lässt. Und das Unbehagen an der Todesstrafe wächst, denn in Umfragen sinkt der Rückhalt der Todesstrafe seit Jahren und ebenso die Hinrichtungen.

In Deutschland ist die Todesstrafe abgeschafft. So heißt es zudem in der Verfassung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Auch gibt es in Deutschland keine Todesstrafe mehr, weil zur Hitler-Zeit viele Menschen ohne Verhandlungen hingerichtet wurden.

*Wie lang ist lebenslang?*
Dass die Todesstrafe abgeschafft ist, hat Vor- und Nachteile wie ich finde. Eine lebenslange Haft ist heute nicht mehr „lebenslang“ und ist daher bei besonders schweren Delikten zur Verurteilung nicht sehr hilfreich. Manchmal wird auch mit 2x Lebenslänglich verurteilt oder öfter, aber kann dann nicht auch gleich lebenslang „lebenslang“ bedeuten? Um wirklich auf die Todesstrafe verzichten zu können ohne gefährliche Menschen loszulassen, müsste man die lebenslängliche Strafe verlängern. Sollen Kinderschänder denn weiterhin mit ziemlich geringen Strafen davonkommen? Ob die Todesstrafe da was ändern würde, bezweifle ich. Aber ändern sollte man schon etwas. Die Todesstrafe ist auch deshalb nicht sinnvoll, weil das Sterben immer auch ein Ende eines Lebens ist. Bei lebenslänglicher Haft hingegen müssten sie ihr ganzes Leben noch ertragen, was wohl in meinen Augen die schlimmere Strafe wäre.

Autorin / Autor: tecna15 - Stand: 9. März 2007