Berufswelt Glossar - U

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  • Übernahme
    Wenn du deine Abschlussprüfung bestanden hast, kannst du von deinem Ausbildungsbetrieb übernommen werden. Das heißt, dass du dann nach deiner erfolgreichen Ausbildung eine Anstellung  in deinem Ausbildungsbetrieb  bekommst. Allerdings gibt es kein Recht, das dir eine Übernahme nach der Ausbildung garantiert, außer es steht in deinem Ausbildungsvertrag.
  • Urlaubssperre
    Prinzipiell kann ein Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Betriebsrat (wenn es denn einen gibt) ohne bestimmte Einhaltung von Fristen eine Urlaubssperre verhängen, das heißt, das zu dieser Zeit niemand in den Urlaub fahren darf. In manchen Betrieben besteht beispielsweise eine Urlaubssperre, wenn der Jahresabschluss ansteht und jede Hand und jeder Kopf gebraucht wird.
    Stehst du am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, wird meist eine Urlaubssperre von sechs Monaten vereinbart um eine qualitativ hochwertige Einarbeitung in den Betrieb zu gewährleisten.