Berufswelt Glossar - K

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  • Kündigung
    Durch eine Kündigung wird das Arbeitsverhältnis entweder durch den/die Beschäftigte/n oder den/die Arbeitgeber/in aufgelöst. Meistens kann man aber nicht von heute auf morgen kündigen und nicht mehr wieder kommen, da eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Das heißt, dass du noch eine bestimmte Zeit in dem Betrieb arbeitest, auch wenn du bereits gekündigt worden bist oder gekündigt hast.
    Innerhalb der Ausbildung müssen übrigens ganz erhebliche Gründe vorliegen, dass dein Ausbildungsbetrieb dir kündigen darf. Denn Auszubildende haben ein besonderes Kündigungsschutzgesetz.