Schwanger im Studium - Teil 2

Wo finde ich Hilfe?

Obwohl StudentInnen normalerweise keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, können schwangere Studentinnen unter bestimmten Umständen einmalige Leistungen oder einen so genannten Mehrbedarfszuschlag (das sind 20 Prozent des Mindestregelsatzes) beantragen. Dies gilt jedoch nur für die, die ihre Kosten nicht aus eigenen Mittel bestreiten können, und die auch nicht auf die finanzielle Hilfe eines Ehepartners oder der Eltern zurückgreifen können. Relativ unbürokratische finanzielle Hilfe für schwangere Studentinnen bietet auch die Bundesstiftung (bzw. Landesstiftung) „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“. Diese kannst du jedoch erst dann in Anspruch nehmen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind.

Paul Junior ist da – und jetzt?

Und wie geht’s nach der Geburt weiter? Zunächst einmal stehen einer Studentin in Bezug auf Mutterschutz und Erziehungsurlaub die selben Rechte zu wie jeder anderen Mutter auch. Du kannst bis zu drei Jahre Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, die nicht als Fach-, sondern nur als Hochschulsemester angerechnet werden. Das ist wichtig, wenn du in einem Bundesland studierst, in dem Studiengebühren für Langzeitstudenten erhoben werden! Du musst zwar in dieser Zeit die Studiengebühren bezahlen, dafür kannst du aber auch regulär an allen Seminaren teilnehmen und auch Prüfungen ablegen. Jedes Urlaubssemester muss übrigens neu beantragt werden. Wenn du bisher Bafög erhalten hast, musst du das Bafög-Amt – wie beim Urlaubssemester für die Schwangerschaft - auch für den Erziehungsurlaub selbst von deiner Unterbrechung in Kenntnis setzen. Nur dann ist sichergestellt, dass du nach deiner Kinderpause wieder Bafög bekommst, wenn du dein Studium zu Ende führst. Unmittelbar nach der Geburt des Kindes kannst du Erziehungsgeld für bis zu zwei Jahre und Kindergeld beantragen. Seit Anfang 2001 sind die Regelungen für das Erziehungsgeld etwas gelockert worden. Du darfst nun 30 Stunden in der Woche arbeiten, ohne dass dir deshalb das Erziehungsgeld gekürzt wird.

Kinderbetreuung

Wenn du nach der Geburt wieder ins Studium einsteigen willst, gilt es vor allem, eine Betreuung für den kleinen Fratz zu finden, damit du an Seminaren teilnehmen, Termine in Sprechstunden wahrnehmen oder Literatur in der Bibliothek recherchieren kannst. Auch wenn einige DozentInnen vielleicht nichts dagegen haben, wenn du dein Kind mit in Seminare oder Sprechstunden mitbringst, ist es für dich selbst sicher viel entspannter, wenn du nicht abgelenkt bist. Wenn du dabei nicht auf die Hilfe deiner Familie oder FreundInnen zurückgreifen kannst, gibt es auch andere Möglichkeiten. Du kannst dich nach einer privaten Tagesmutter umsehen, wenn dein Kind noch nicht reif für den Kindergarten ist, es gibt aber mittlerweile auch an jeder Uni Krabbelgruppen oder Kindertagesstätten, die auf die besonderen Bedürfnisse von studierenden Müttern eingerichtet sind. Informationen über Kinderbetreuung an der Uni erhältst du bei den Studentenwerken.

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Autorin / Autor: Gesine Boesken