Verbraucherschützer mahnen Google ab

Die NutzerInnen werden gläsern und der Datenschutz immer undurchsichtiger

Vielleicht, vielleicht auch nicht, na was denn nun? Am 1. März sind die neuen Google-Datenschutzbestimmungen in Kraft getreten. Genauer gesagt: Google fasst die Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen seiner über 60 Dienste in eine einzige Datenschutzrichtlinie zusammen. Das heißt auch, dass Google die Daten zwischen seinen Diensten wie Google+, Youtube und Android tauschen kann. Widersprechen kann man den neuen Regelungen nicht, es sei denn man verzichtet auf die Google-Dienste. So erhält der Suchmaschinengigant ein umfassendes Charakterbild seiner UserInnen. Dies sei für die NutzerInnen von Vorteil, schließlich könnten so die Suchergebnisse den Interessen eines jeden einzelnen angepasst werden. Allerdings dürfte Google dieses Charakterbild auch für gezieltere Werbemaßnahmen nützlich sein. Und wer lässt schon gerne die Hosen herunter, seien es auch "nur" virtuelle? Während die NutzerInnen immer mehr zum gläsernen "Kunden" werden, sind die Google-Datenschutzbestimmungen umso undurchsichtiger geworden. Mit Formulierungen wie "möglicherweise", "gegebenenfalls", "unter Umständen" lässt der Suchmaschinengigant die NutzerInnen ganz schön im Unklaren darüber, was mit den eigenen Daten passiert.

VerbraucherschützerInnen schlagen Alarm. 23 Klauseln der neuen Google-Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google sind nach Auffassung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rechtswidrig. Der Verband hat das Unternehmen deshalb abgemahnt. Der Grund: Viele Klauseln sind zu unbestimmt formuliert oder benachteiligen unangemessen die VerbraucherInnen. Google hat nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Die neue Datenschutzerklärung des Internetkonzerns fasst mehr als 60 verschiedene Richtlinien zusammen. Auf den ersten Blick ist der neue Text übersichtlicher und verständlicher formuliert. Allerdings ist er gespickt mit schwammigen Formulierungen. So erfasst Google "möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten", "unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft". Dem Verbraucher ist es damit nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Zudem werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss. Nach Auffassung des vzbv fehlt damit eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.

Auch die neuen Nutzungsbedingungen enthalten Formulierungen, die dem vzbv zufolge die Rechte der Verbraucher einschränken. Zum Beispiel schließt Google die Gewährleistung (etwa bei Virenschäden) aus, „soweit dies gesetzlich zulässig ist“. Um zu erfahren, wann dieser Ausschluss greift, muss der Verbraucher selbst ermitteln, was gesetzlich zulässig ist. Dies ist eine von mehreren Klauseln, die Verbraucher nach Auffassung des vzbv unverhältnismäßig benachteiligen.

Lies im Netz

Autorin / Autor: Redaktion/ Pressemitteilung - Stand: 7. März 2012