Rechte-Dschungel: Musik bei Youtube

Die Seite iRights.info liefert Antworten auf die häufigsten Fragen

Surfen bei Youtube, um die neuesten Hits oder die heimlichen Favoriten der Musikwelt anzuschauen und zu hören ist eine der Lieblingsbeschäftigungen im Netz geworden. Auch das Hochladen eigener Videos - mit der Lieblingsmusik unterlegt - wird immer häufiger praktiziert. Doch allzu oft kann man das schon kurz nach dem Hochladen nicht mehr finden - es wurde gelöscht. Ebenso oft starrt einen lediglich ein schwarzer Bildschirm an, wenn man sich auf die Suche nach seinem Ohrwurm-Song macht; Fehlermeldung: "Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar". Was steckt hinter solchen Ärgernissen? Welche Aktivitäten sind bei Youtube erlaubt und welche nicht? Zu 15 der am häufigsten gestellten Fragen über Youtube gibt nun das Portal iRights.info gut verständliche Antworten.

*Der schwarze Bildschirm*
Eine der wahrscheinlich an meisten gestellten Fragen ist: Warum werden so viele Musikvideos auf Youtube in Deutschland nicht gezeigt? Die Antwort: Das liegt an einem zur Zeit laufenden Rechtsstreit zwischen Youtube und der Verwertungsgesellschaft GEMA, die Künstler und Musikverlage vertritt. Die GEMA verlangt einen bestimmten Preis für die Ausstrahlung von Musikvideos von KünstlerInnen, die sie vertritt, welchen Youtube noch aushandeln will. Bis zur Klärung dieser Frage müssen wir uns offenbar noch gedulden - oder wie viele es bereits tun, auf Seiten anderer Länder die Musikvideos anschauen, was rechtlich in einer Grauzone liegt.

*Runterladen?*
Eine andere, oft gestellte Frage ist, ob man Videos bei Youtube herunterladen und eine mp3-Datei davon anlegen darf. Dazu erklärt iRights.info: "Grundsätzlich ja. Wer Youtube-Videos nur für den privaten Gebrauch herunterlädt, muss vom Urheberrecht nichts befürchten. Beim Herunterladen wird zwar eine Kopie auf dem eigenen Rechner angelegt, diese fällt aber unter die Privatkopie-Regelung – kurz gesagt eine Ausnahmeregel, nach der Kopien für einen selbst, in der Familie und im Freundeskreis erlaubt sind. Für das Herunterladen bei Youtube gilt also ähnliches wie früher zum Beispiel für das private Mitschneiden am Radio. Die so heruntergeladenen Videos darf man dann aber nicht wieder 'öffentlich zugänglich machen', also zum Beispiel erneut bei Youtube oder einer anderen Plattform hochladen." Wenn man sich allerdings vorher bei Youtube angemeldet hat und in die dortigen Nutzungsbedingungen eingewilligt hat, sollte man wissen, dass man Videos dann nicht herunterladen, sondern nur direkt über Youtube anschauen darf.

*Wo ist mein Video?*
Die Verblüffung ist groß, wenn man mühevoll ein Video erstellt und mit toller Musik hinterlegt hat, es dann der Öffentlichkeit zeigen will und auf Youtube dann plötzlich der Ton weg ist. Dann liegt wahrscheinlich eine Rechteverletzung vor und der Ton wird abgestellt. Wenn ihr solche Ärgernisse verhindern wollt, solltet ihr darauf achten, alle Rechte an der verwendeten Musik zu haben. Selbst wenn in eurem Video rein zufällig urheberrechtlich geschützte Hintergrundmusik läuft, kann Youtube sogar die Ausstrahlung blockieren.
Nicht erlaubt ist auch das Hochladen eines Konzertmitschnitts. Weil hierbei schon allein das Mitschneiden eigentlich streng verboten ist, ist es erst recht nicht erlaubt, das auch noch ins Netz zu stellen.

*Kann denn Kreativität Sünde sein?*
Streng genommen darf man noch nicht mal ein Musikvideo hochladen, das man von sich selbst an der Gitarre oder an einem anderen Instrument aufgenommen hat, wenn man ein Stück einer Band nachspielt. Es sei denn, man hat die Erlaubnis des Komponisten, oder dieser ist schon 70 Jahre tot. "Allerdings", so heißt es auf  iRights.info "verzichten viele Plattenfirmen und Rechteinhaber inzwischen darauf, einfache Coverversionen von Fans – die ihnen auch kaum schaden – aus dem Netz zu löschen und drücken ein Auge zu. Verlassen kann man sich aber auch hier nicht darauf." Auch wenn man Musik selbst zusammenmixt, wie bei Remixen oder Mashups oder ein neues Videos zu alten Stücken gestaltet, bewegt man sich in einer rechtlichen Gefahrenzone, denn man muss immer das Urheberrecht beachten, und bei vielen Stücken gibt es viele davon. Sogar kurze Rhythmussequenzen können urheberrechtlich geschützt sein. Trotz dieser Hindernisse gibt es eine Menge solcher Remixe oder Mashups im Internet, wo sicher nicht alle Rechte eingeholt wurden. Das liegt daran, dass "zum einen auch hier nicht alles verfolgt [wird], was verfolgt werden könnte. Zum anderen fallen manche solcher Bearbeitungen in Ländern wie den USA unter die „Fair Use”-Regel, die bestimmte Nutzungen erlaubt, wenn die wirtschaftliche Verwertung darunter nicht leidet", informiert uns iRights.info.

Während man als NutzerIn also vor einem Riesenberg von Verboten steht, können eigenhändig geschaffene Werke - einmal hochgeladen - schnell zum Besitz von Youtube werden, so jedenfalls steht es in den Nutzungsbedingungen, die man übrigens immer sehr sorgfältig durchlesen sollte. Und Youtube wiederum kann Unterrechte erteilen, sodass der eigene Song oder das selbst erstellte Musikvideo plötzlich ganz groß rauskommt und man selbst keinen Cent dafür bekommt.

*Creative Commons*
Auf der sicheren Seite beim Verwenden von Musik ist man jedenfalls, wenn man nach Creative-Commons-Lizenzen Ausschau hält. Hier ist natürlich auch das Urheberrecht gültig, aber es ist erlaubt, die Werke weiter zu verbreiten. Auch eigene Kompositionen kann man übrigens unter Creative-Commons-Lizenz stellen.

Lies die ausführlichen Antworten zu den Youtube-Fragen bei

Autorin / Autor: irights.de/ Redaktion - Stand: 17. Juli 2012