Giftige Glühbirnen

Umweltbundesamt warnt vor Quecksilberbelastung in Energiesparlampen

Energiesparlampen sind zwar gut für's Klima, weil sie Strom sparen, doch scheinen sie nicht gut für die Gesundheit zu sein. Ihr Innenleben beherbergt nämlich geringe Mengen des giftigen Schwermetalls Quecksilber, weswegen sie auch im Sonder- und nicht im Hausmüll entsorgt werden müssen. Geht eine Lampe zu Bruch, gelangt das Quecksilber in die Innenraumluft und löst dort problematische Belastungen aus. Eine erste Stichprobe des Umweltbundesamtes (UBA) mit zwei Lampen zeigt nun: Unmittelbar nach dem Bruch kann die Quecksilber-Belastung  bis zu fünf Stunden lang um das 20-fache über dem Richtwert liegen. Zwar kann man durch intensives Lüften die Quecksilbermenge in der Luft wieder deutlich absenken, dennoch rät das UBA Kindern und Schwangeren dazu, sich von kaputten Energiesparlampen fern zu halten. „Das Quecksilber ist die Achillesferse der Energiesparlampen. Daher brauchen wir mittelfristig eine Lampentechnik, von der keine Quecksilberbelastung ausgeht“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reagierte umgehend auf die Tests des UBA und fordert die EU auf, das Glühbirnen-Verbot zu stoppen. "Der Staat hat bei der Produktsicherheit offenbar geschlafen. Gab es vor dem Glühbirnen-Verbot keine Tests?", fragt vzbv-Vorstand Gerd Billen. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass die Leidtragenden nicht die Verbraucher sind. Zudem sollten Hersteller und Händler ihren Kunden das Geld für die unsicheren Produkte zurückerstatten.

Nicht nur bei Bruch umweltgefährdend

Im September 2011 soll die dritte Stufe der EU-Effizienzvorschriften in Kraft treten. Nach den Glühbirnen mit 100 und 75 Watt dürfen dann auch solche mit 60 Watt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Der vzbv fordert, das Verbot zurück zu nehmen, bis  sichere und praktikable Alternativen auf dem Markt sind. "Es kann nicht sein, dass der Staat ein sicheres Produkt verbietet und durch ein unsicheres ersetzt", kritisiert Billen. Die dritte Stufe des Glühbirnen-Verbots bedeute einen besonders starken Einschnitt, da die 60-Watt-Birnen im Haushalt am häufigsten eingesetzt werden. "Wenn die Industrie es nicht schafft, bruchsichere und ungefährliche Lampen anzubieten, muss die Glühbirne über den Herbst 2011 hinaus im Handel bleiben", so Billen.

Das Umweltbundesamt rät ebenfalls dringend dazu, Warn- und Beseitigungshinweise für den Fall des Lampenbruchs auch den Verpackungen beizufügen. Dies sei Sache der Industrie.  Die Geschäfte sollten ebenfalls verpflichtet werden, alte Lampen direkt im Laden zurück zu nehmen. UBA-Präsident Flasbarth: „Man kann nicht ernsthaft erwarten, dass Bürgerinnen und Bürger für eine einzelne Lampe weite Strecken bis zum nächsten Recyclinghof fahren." Das UBA fordert den Handel auf, freiwillig ein einheitliches und flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Sollte dies nicht zügig gelingen, empfiehlt das UBA dem Gesetzgeber die haushaltsnahe Rücknahmepflicht gesetzlich vorzuschreiben.

Aus umweltmedizinischer Sicht müssen Energiesparlampen mit möglichst wenig Quecksilber auskommen. Mittelfristig sollte Lampentechnik nach Meinung des UBA ganz auf Quecksilber verzichten. Zurzeit dürfen Energiesparlampen bis zu 5 mg Quecksilber enthalten. Das ist zwar schon deutlich weniger als bei Neonröhren, die an vielen Arbeitsstätten seit Jahrzehnten weit verbreitet sind, aber immer noch zu viel.

Das Umweltbundesamt wird die vom Fraunhofer-Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI) gemessenen Ergebnisse noch einmal durch weitere Messreihen überprüfen. Dabei werden weitere Lampentypen in die Untersuchung mit einbezogen.

Zerbrochene Energiesparlampen richtig entsorgen

Autorin / Autor: Redaktion - Stand: 6. Dezember 2010