Werbekampagnen gerügt

Werberat spricht sechs Rügen aus - Missbrauch der Flüchtlingsdebatte und Sexismus im Fokus

Motive, mit denen Werbung gemacht wird, wollen maximale Aufmerksamkeit erregen - aus der Sicht der Werbetreibenden verständlich, aber manchmal geht witzig sein wollende Reklame zu weit und wird geschmacklos. Ob durch Werbeausagen und -bilder bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminiert werden, ob Rassismus geschürt oder Frauenfeindlichkeit angeheizt wird, darauf soll der Deutsche Werberat ein Auge haben. Einmal im Jahr ahndet er Fälle, die zwar juristisch nicht belangt werden können, weil sie nicht gegen bestehendes Recht verstoßen, die aber aus Sicht von Verbraucher_innen als herabwürdigend, diskriminierend, beleidigend, rücksichtslos gegenüber Kindern und Jugendlichen oder verletztend gegenüber religiösen Empfindungen gesehen werden.

In diesem Jahr hat der Deutsche Werberat zwei Unternehmen wegen Gewaltverherrlichung sowie diskriminierender und angsterregender Werbung in Zusammenhang mit Flüchtlingen gerügt. Auch frauenerniedrigende Motive wurden selbstverständlich wieder beanstandet und auch öffentlich missbilligt.

*Bewaffnete Brillenträgerin*
Eine Rüge wegen Gewaltverherrlichung kassierte das Werbemotiv des Augenoptikers BERGER Brillen aus Altenburg in Thüringen. Das Unternehmen wirbt mit der Abbildung einer Frau, die ein Maschinengewehr in der Hand hält. Unter dem Bild steht der blickfangartig herausgestellte Slogan „Zeit sich zu bewaffnen“. Der Werberat befand, mit dieser Werbemaßnahme werde zur Gewaltanwendung aufgerufen, und das sei "insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftspolitischen Debatten und Entwicklungen mit Blick auf die Flüchtlingsthematik ein derart offensiver Gewaltappell gesellschaftlich nicht akzeptabel" (Verstoß gegen die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation des Deutschen Werberats). Das eigentliche Produkt, für das geworben werden sollte, nämlich Brillen, sei vergleichsweise "von untergeordneter Bedeutung", da nur der kleingedruckte Zusatz klarstelle , dass man sich mit Brillen des Unternehmens „bewaffnen“ solle.

*Angstmache*
Ebenfalls wegen diskriminierender und angsterregender Werbung wurde das Unternehmen EEG Wermann aus Leipzig gerügt. Der Alarmanlagenhersteller warb zu Jahresbeginn in einem Flyer mit der Aussage: „Viele neue Mitbürger reisen in unser Land und leider werden uns nicht alle wohlgesonnen sein, darum sollten auch Sie nicht zögern, Ihr Eigentum, Gesundheit oder gar Ihr Leben zu schützen.“ Die Begründung des Werberats lautet: „Die Werbung suggeriert absichtlich, dass Flüchtlinge kriminell und gefährlich sind. Solche Firmenpropaganda würdigt Flüchtlinge pauschal herab und stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Standesregeln der Werbewirtschaft dar“, sagte eine Sprecherin des 15-köpfigen Expertengremiums. Zusätzlich werde durch die Aussage bei den Umworbenen Angst erzeugt, was gegen die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation verstoße.

*Drei Rügen wegen sexistischer Werbung*
Als sexistisch wurde die Plakatwerbung des Unternehmens hager DruckDesign aus Kürten (NRW) gerügt. Das Motiv zeigt eine Frau ohne Kopf von hinten mit kurzem, hochfliegenden Rock. Auf ihrem Oberschenkel prangt der wie tätowiert wirkende Werbetext „Drucken können viele, beeindrucken nur wenige!“ Dadurch werde die Frau mit der beworbenen Dienstleistung gleichgesetzt und damit zum Objekt degradiert. Daran ändere auch der daneben stehende Werbetext „Werbung die rockt“ nichts, fand der Werberat.

Der zweite Fall betraf die Fahrzeugwerbung der Pruchnewski-Fliesen-Kamine-Kachelöfen GmbH & Co. KG aus Gotha in Thüringen. Auf seinem Firmenwagen wirbt das Unternehmen unter dem Slogan „(Fliesen-)Design ohne Grenzen“ mit der Abbildung eines lasziv posierenden weiblichen Modells in Dessous und halterlosen Strümpfen. Nach Ansicht des Werberats reduziert das Motiv Frauen ausschließlich auf ihr körperliches Erscheinungsbild und der Slogan mache Anspielungen auf die sexuelle Verfügbarkeit von Frauen.

Auch beim dritten Fall ging es um den Missbrauch von Frauenkörpern zu Werbezwecken. Elektronik-Anbieter TECHNIKdirekt aus Würzburg bewarb runde Lautsprecher mit der Abbildung einer in knapper und aufreizender Unterwäsche auf einem Sofa liegenden Frau. Ein Verstoß gegen Ziffer 5 der Verhaltensregeln gegen Herabwürdigung und Diskriminierung, so urteilte der Deutsche Werberat, denn auch hier würden Frauen auf ihre Sexualität reduziert. Der dazu verwendete Slogan „mehr als nur scharfe Kurven“ verstärke diesen Eindruck zusätzlich.

*Männerherabwürdigende Werbung für Industrie-Tore*
Diesmal vergab der Werberat aber auch eine Rüge wegen männerherabwürdigender Werbung. Das Unternehmen A. Klauert GmbH aus Schönebeck/Elbe (Sachsen-Anhalt), ein Hersteller von Industrietoren, zeigt auf seinen Transportern und auch im Firmenprofil auf Facebook einen Mann mit einer deutlich sichtbaren Erektion vor einem der beworbenen Industrie-Tore. Diese Darstellung ging dem Deutschen Werberat über die Grenzen dessen hinaus, was in Deutschland gesellschaftlich akzeptiert sei. Auch hier wurde bemängelt, dass der Mann auf eine triebhafte Sexualität reduziert und damit herabgewürdigt werde.

Quelle

Autorin / Autor: Redkation/ Pressemitteilung - Stand: 19. Mai 2016