Wie funktioniert das Wahlsystem?
Wer, wann, wie wo?
*Wer bestimmt, wann gewählt wird?*
Nach dem Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident (auf dem Bild: Bundespräsident Köhler) den Tag der Bundestagswahl. Es ist aber üblich, dass die Bundesregierung eine Empfehlung ausspricht. Der Wahltag muss in einem Zeitraum gefunden werden, der frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der laufenden Wahlperiode liegt. So sieht es das Grundgesetz vor. Löst der Bundespräsident den Bundestag vorzeitig auf, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.
*Wie wird gewählt?*
Alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die mindestens 18 Jahre alt sind, können wählen und gewählt werden. Der Bundestag wird in einer Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht gewählt. Die Hälfte der 598 Abgeordneten wird in direkter Wahl nach dem Mehrheitswahlrecht ermittelt, sie vertreten die 299 Wahlkreise. Die andere Hälfte zieht nach dem Verhältniswahlrecht in den Bundestag ein. Hier ist die Verteilung der Zweitstimmen auf die Parteien maßgeblich.
*Wer wählt wo?*
Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wird für die Wahl zum Deutschen Bundestag in Wahlkreise eingeteilt. In den 299 Wahlkreisen leben jeweils ungefähr gleich viele Wahlberechtigte. Aus jedem Wahlkreis wird ein Direktkandidat in den Bundestag gewählt. In den Wahlkreisen stellen sich die Wahlkreisbewerber direkt und als Person zur Wahl. Die Bewerber der Parteien werden meist von den Parteimitgliedern vor Ort auf Mitgliederversammlungen gewählt. Neben den Parteikandidaten gibt es auch parteilose Kandidaten, die mit den Erststimmen der Bürger in einem Wahlkreis in den Bundestag gewählt werden möchten.
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Autorin / Autor: www.mitmischen.de/ www.blickpunkt-bundestag.de - Stand: 29. August 2005