Doch keine Altersfreigaben für Websites
NRW stimmt gegen Jugendmedienschutzstaatsvertrag
Ein Aufatmen geht durch die Netzgemeinde, eine Aufschrei der Empörung durch die Reihen einiger Jugendschützer.
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag, demzufolge Websites mit einer Altersfreigabe hätten versehen werden müssen, wurde im nordrhein-westfälischen Landtag abgeschmettert. Damit ist die Novelle, die in zwei Wochen in Kraft getreten wäre, bundesweit erstmal vom Tisch. Eine Zustimmung aller Länder wäre erforderlich gewesen.
Der Gesetzesentwurf war zunächst von der CDU angeleiert worden, die hatte ihre Meinung allerdings geändert und angekündigt, nicht zuzustimmen. Die Reagierungskoalition von SPD und Grünen stimmte dann ihrerseits dagegen mit der Begründung, nicht einen Vertrag unterstützen zu wollen, den die Verursacher mittlerweile selbst ablehnten.
Der Entwurf hatte vor allem unter Webseitenbetreibern für massive Kritik gesorgt. Einige Anbieter hatten bereits angedroht, ihre Seiten vom Netz zu nehmen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Sie hätten ihre Seite dann nämlich nach noch völlig unklaren Kriterien mit einer Altersfreigabe versehen müssen oder aber dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Seiten die für das Fernsehen geltenden Sendezeiten einhalten - nach dem Motto: online erst ab 22 Uhr. Da der Vertrag auch Abmahnungen und Geldstrafen bei Zuwiderhandlung oder falscher Altersangabe vorsah, sahen viele der Novelle mit großen Sorgen entgegen.
Enttäuscht zeigten sich die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), die an der praktischen Ausgestaltung des Jugendmedienschutzstaatsvertrages beteiligt war sowie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Beide betonten, dass das Internet aber dennoch kein rechtsfreier Raum sein.
Nun soll neu verhandelt werden, wie der Jugendschutz im Internet verbessert werden kann.
Autorin / Autor: Redaktion - Stand: 20. Dezember 2010