Schluss mit lustig!
Verschärftes Urheberrecht gilt ab dem 1.1.2008
Mit dem 1.1.2008 tritt das neue Urheberrecht in Kraft. Das hat vor allem Auswirkungen auf die Arbeit mit digitalisierten Medien in Bibliotheken, aber auch Privatpersonen sind von den Gesetzesänderungen betroffen. Zuerst die gute Nachricht: für eure Familie und euren engsten Freundeskreis dürft ihr ganz legal Kopien anfertigen - vorausgesetzt, ihr habt das Original legal erworben und habt keinen Kopierschutz geknackt (denn das ist verboten). Erlaubt ist aber eine analoge Kopie einer kopiergeschützten CD (also z.B. eine Kassette). Das Kopieren für Freunde dürft ihr aber nicht im großen Stil betreiben, in der Rechtsprechung geht man davon aus, dass 7 Kopien maximal vertretbar sind. Nicht erlaubt ist es logischerweise, anderen Musik oder Filme im Netz zur Verfügung zu stellen, auch dann nicht, wenn man sich die CD oder den Film selbst gekauft hat.
Runterladen ist strafbar
Die schlechte Nachricht: Bisher konnten nur die strafrechtlich belangt werden, die selbst Raubkopien eingestellt und verbreitet haben. Ab sofort ist es bereits strafbar, illegale Dateien aus dem Netz zu laden. Auch wenn man sich z.B. einen gerade erst im Kino erschienenen Film im Netz anschaut, kann das unter Umständen zu strafrechtlicher Verfolgung führen, denn genau genommen muss der Film auch beim bloßen Ansehen kurzfristig auf dem Rechner gespeichert werden und das ist verboten.
*Offensichtlich rechtswidrig*
Die Nutzung offensichtlich rechtswidriger Angebote im Netz allein ist also schon strafbar. "Offensichtlich rechtswirdig" sind meist die Angebote, die kaum zu glauben sind: ein nagelneues Album eures Lieblingsstars umsonst im Netz, der brandaktuelle Kino-Hit zum Gratis-Download - da kann wohl etwas nicht mit rechten Dingen zugehen.
*Musik auf der Homepage?*
Das Urheberrecht muss auch auf der privaten Homepage beachtet werden. Wenn ihr eure Seite mit Musik unterlegen wollt, müsst ihr die Rechte an der Musik haben oder Gebühren an die Gema abführen. Und Bilder, die ihr nicht selbst gemalt oder fotografiert habt, dürft ihr ebenfalls nur mit der Erlaubnis des Urhebers veröffentlichen - den man natürlich erst mal ausfindig machen muss. Der/die AnbieterIn eines Bildes ist nämlich leider nur selten auch der/die UrheberIn. Unproblematisch ist die Verwendung dann, wenn Bilder von den UrheberInnen ausdrücklich zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden (wie z.B. die "Bilder für deine Homepage" auf www.lizzynet.de).
Autorin / Autor: Redaktion / heute.de - Stand: 4. Januar 2008