Musik aus dem Internet
Downloads ganz ohne schlechtes Gewissen

Wenn du die Lieder auf deinem mp3-Player mittlerweile vorwärts und rückwärts singen kannst, dann wird es langsam Zeit für neuen Input. Dazu solltest du aber Musik-Tauschbörsen wie Emule, Bearshare, Kazaa usw. meiden. Neben den Viren und Würmern, die du dir beim Saugen von Songs auf deinen Rechner holen kannst, ist und bleibt diese Art der Musikbeschaffung verboten! Wie wäre es denn stattdessen mit CC-lizenzierter Musik? Also frei nutzbarer Musik, die zum Weitergeben gedacht ist. Denn davon gibt es inzwischen jede Menge im Netz.
Bevor du mit den Downloads loslegst, gilt es hierbei allerdings einige wichtige Punkte zu beachten:
Was ist die GEMA?
Musik darf nur dann zum kostenlosen Download im Internet angeboten werden, wenn sie GEMA-frei ist. Das heißt, dass für deren Nutzung keine Lizenzgebühren an die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" (GEMA) anfallen.
Die GEMA geht davon aus, dass jede genutzte Musik von einem/einer KomponistIn geschrieben wurde, der/die einen Vertrag mit der GEMA abgeschlossen hat. In diesem Vertrag vereinbaren KomponistInnen bzw. UrheberInnen eines Musikstückes, dass die GEMA für sie Gebühren einsammelt. Diese fallen beispielsweise beim Kauf eines Songs an oder wenn er öffentlich aufgeführt wird. Aber auch auf Geräte und Medien (z.B. CD-Rohlinge), die das Kopieren von Musik ermöglichen, fällt eine Gebühr an, die allerdings schon im Kaufpreis enthalten ist. Das bekommst du also gar nicht so direkt mit.
Für dich bedeutet das konkret, dass du Musik grundsätzlich nicht einfach so verbreiten darfst. Also zum Beispiel eben nicht als mp3 per Email verschicken, oder aufs Handy laden.
Was sind CC-Lizenzen?
Wenn du eigene Musik über das Internet verbreiten möchtest, wirst du um eine CC-Lizenz-Kennzeichnung nicht herum kommen, mit der die rechtlichen Bedingungen für andere NutzerInnen festgelegt werden. Und wenn du freie Musik suchst, kann dir diese Kennzeichnung dabei helfen, das Richtige zu finden. Suchst du nämlich auf den richtigen Internetseiten, sagt dir diese Einteilung, wie du die geladene Musik nutzen oder verbreiten darfst.
Das Unternehmen Creative Commons (CC, dt.: "schöpferisches Gemeingut") ist eine Non-Profit-Organisation, die den KünstlerInnen in Form von vorgefertigten Standard-Lizenzverträgen die Möglichkeit bietet, ihre digitalen Medieninhalte eigenverantwortlich zu veröffentlichen und zu verbreiten. Dabei kommt es zu keinerlei Vertragsabschluss zwischen CC und den UrheberInnen. Diese CC-Lizenzen können aber nicht ausschließlich für Musik, sondern auch für andere kreative Inhalte in Form von Programmen, Videos, Bildern usw. verwendet werden. CC selbst ist kein Anbieter oder Verwerter von Inhalten.
Wie UrheberInnen ihr Werk veröffentlichen, liegt ganz bei ihnen selbst. Früher konnten sie ihre Inhalte entweder überhaupt nicht, oder aber mit der Klausel "alle Rechte vorbehalten" veröffentlichen; was so viel heißt, dass die durch das Copyright gewährten Rechte alle bei der/dem RechtinhaberIn bleiben und man sie theoretisch vor jeder Nutzung fragen muss. Da dies in der heutigen digitalisierten Zeit die KünstlerInnen mehr behindert als kreativ motiviert, können sie auf die sogenannten CC-Lizenzen zurückgreifen. Zur Zeit gibt es sechs verschiedene Möglichkeiten, wie sie ihre Werke anbieten können. Eine Auflistung findest du hier:
Kleine Zeichenkunde

Das bedeutet für dich:
Möglichkeit 1: Ist eine Lied mit dem Symbol des "Männchens" gekennzeichnet, musst du nur den Namen des/der UrheberIn nennen. Dann kann nichts schief gehen.
Möglichkeit 2: "Männchen" und "Gleichheitszeichen" bedeuten, dass du, wie erwähnt, den Namen nennen musst, außerdem darfst du den Song nicht nach deinem Geschmack nachbearbeiten, sondern nur genauso verwenden, wie er zum Download angeboten wird.
Möglichkeit 3: Die dritte Kennzeichnung schreibt dir vor, dass du den Urheber nennen musst und dieses Lied nicht für kommerzielle Zwecke (erkennbar an dem durchgestrichenen Dollar-Zeichen) verwenden darfst.
Möglichkeit 4: Hier kommt neben der üblichen Namensnennung und der nicht-kommerziellen Nutzung noch hinzu, dass du das Lied in keiner Form bearbeiten oder verändern darfst.
Möglichkeit 5: Du musst den Namen der Rechtinhaberin/des Rechtinhabers nennen und darfst dieses Werk nicht für kommerzielle Zwecke verwenden. Dir ist es zwar erlaubt, das lizenzierte Stück zu verändern und als Grundlage für dein eigenes Schaffen zu verwenden, die neu enstandenen Inhalte darfst du daraufhin allerdings nur unter der Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit dem Lizenzvertrag des Originals identisch oder vergleichbar sind (dafür steht der runde Pfeil, der wie ein umgedrehtes c aussieht - mit der Bedeutung "Weitergabe unter gleichen Bedingungen").
Möglichkeit 6: Gleiche Bedingungen wie bei Möglichkeit 5, allerdings mit mehr Rechten für dich, denn du darfst den Inhalt auch kommerziell vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen.
Wo bekommst du lizenzkostenfreie Musik im Internet?
Autorin / Autor: Susanne Hehl / Sarah M. - Stand: aktualisiert: 15. Juli 2010