Aus für die Roaming-Kosten in der EU

Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für reisende Vielsurfer

Die meisten von euch haben die frohe Botschaft längst vernommen, aber für alle, die nicht mit ihrem Smartphone verwachsen sind und eine Welt ohne Handy noch kennen und schätzen, hier nochmal: Ab dem 15. Juni könnt ihr aus einem Land der Europäischen Union weitestgehend zu den gleichen Konditionen telefonieren, simsen und surfen wie zu Hause. Die sogenannten Roaming-Gebühren, die für exorbitant hohe Kosten im Ausland gesorgt haben, werden dann stark eingeschränkt. Ganz vollständig ist diese Angleichung an den Heimtarif jedoch nicht. Netzfunkbetreiber können euch nämlich auch weiterhin zusätzliche Kosten aufbürden, wenn ihr euer Datenvolumen übertrieben stark in Anspruch nehmt. Allerdings muss euch euer Anbieter warnen, bevor Zusatzgebühren fällig werden.

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, worauf Reisende achten sollten:

•* Tarifoptionen fürs In- und Ausland prüfen:* Mobilfunkunternehmen können reine Inlandstarife ohne Roaming-Funktion anbieten. Ist nur ein Tarif fürs mobile Telefonieren und Tummeln im Netz fürs Inland vereinbart, verweigert die SIM-Karte nach einem Grenzübertritt ihren Dienst. Vor Reisebeginn sollten Handynutzer daher genau prüfen, ob ihr Vertrag die Nutzung von Smartphones, Tablets und Co. fürs In- wie Ausland gleichermaßen zulässt, welche Tarif-Alternativen es bei eingeschränkter Vereinbarung gibt und welche Kosten bei einem Tarifwechsel anfallen.

• *"Fair Use" - Funktions-Limits beim mobilen Internet beachten:* Gleiche Entgelte wie zu Hause fallen im EU-Ausland nur bei angemessener Datennutzung – dem sogenannten „Fair Use“ – an. Damit das Surfen fern von zu Hause nicht allzu stark ausufert, können Mobilfunkunternehmen den Umfang der Datennutzung im EU-Ausland einschränken. Kunden, die die vorgegebenen Grenzen beim Online-Surfen überschreiten, werden unter Umständen von ihren Anbietern fürs Power-Surfen im Netz zur Kasse gebeten. Um nach der Rückkehr beim Blick auf die Mobilfunkrechnung böse Überraschungen zu vermeiden, sollten sich Urlauber und sonstige Reisende mit den „Fair Use“-Regeln ihres Anbieters vertraut machen.

• *Mobilfunkkosten außerhalb der EU:* Telefonieren in Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, kann aber weiterhin sehr schnell ins Geld gehen. Das Aus für die bisherigen Roaming-Regeln gilt nämlich nicht in Ländern wie Thailand, der Schweiz oder der Türkei. Nur bei der mobilen Datennutzung werden Nutzer auch außerhalb der EU vor dem finanziellen Kollaps geschützt. Die Mobilfunkanbieter sind verpflichtet, ihre Kunden zu warnen, wenn das Kosten-Limit von 50 Euro überschritten wird. Bei knapp 60 Euro müssen sie die Verbindung sogar automatisch trennen. Der Tritt auf die Kostenbremse greift jedoch nur, wenn der Datenverbrauch im Ausland auch in Echtzeit gemessen werden kann. Ist dies technisch unmöglich, muss der jeweilige Anbieter seine Kunden darüber informieren, dass bei deren Datennutzung die Kosten nach oben offen sind. Etwa bei einer Kreuzfahrt auf hoher See oder während des Flugzeug-Trips können die Kosten fürs Simsen und Surfen schnell explodieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten in das Mobilfunknetz einwählt.

•*WLAN nutzen:* Vor bösen Überraschungen bei den Kosten ist deshalb sicher, wer sich nicht über seine SIM-Karte ins Internet einwählt, sondern dafür das schiff- oder hoteleigene Drahtlosnetzwerk (WLAN) beziehungsweise ein Internetcafé nutzt. Auf Online-Banking oder andere sensible Geschäfte sollte man allerdings über WLAN sicherheitshalber besser verzichten.

• *Geräte richtig einstellen:* Auch im Ruhemodus können Smartphones und Tablets durchaus Datenvolumen verbrauchen: zum Beispiel durch die Aktualisierung von Software und Apps oder durch Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern möchte, sollte das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, dass es nicht ohne Rückfrage Daten über Mobilfunknetze herunterlädt. Wie das geht findet ihr u.a. in einer Videoanleitung der Verbraucherzentrale (siehe Link).

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Autorin / Autor: Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale NRW - Stand: 6. Juni 2017