"Achtung! Täuschend echt!"

Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt NRW warnen vor Fake-Onlineshops im Weihnachtsgeschäft

Na, habt ihr schon alle Weihnachtsgeschenke beisammen oder seid ihr schon von vollen Innenstädten genervt und überlegt euch, Geschenke lieber online zu kaufen? Wenn ihr das vorhabt, solltet ihr allerdings ein wenig Achtsamkeit walten lassen, denn wie die Verbraucherzentrale NRW und das Landeskriminalamt NRW wissen, gibt es zunehmend gefälschte Internet-Verkaufsplattformen - sogenannte Fake-Shops - im Netz, die realen Verkaufsplattformen täuschend ähnlich sehen. Kriminelle ändern dafür eine bekannte real existierende Domain eines Webshops ab und bieten beliebige Artikel unter ähnlicher Aufmachung im Online-Handel an. Besonders hochwertige Markenartikel werden günstig angeboten und potenziellen Käufer_innen gegen Zahlung per Vorkasse angeboten. Das Produkt wird dann aber nur als minderwertige Kopie oder gar nicht geliefert. Auf Nachfragen täuschen die Händler dann Lieferschwierigkeiten vor oder vertrösten Betroffene, um zu vermeiden, dass sie weitere Schritte einleiten.

In den Wochen vor und nach Weihnachten rechnet das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) mit einem Anstieg der Fallzahlen in dem Bereich "Fake-Shops". Abzocke über kriminelles Treiben mit Fake-Shops ist auch ein Dauerbrennerthema in den 61 Standorten der Verbraucherzentrale NRW.

"Durch Delikte wie Warenbetrug, Computerbetrug und sonstige weitere Betrugsarten mit dem Tatmittel Internet entsteht ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Im Jahr 2015 betrug der Beuteschaden 7,5 Millionen Euro", erklärte LKA Direktor Uwe Jacob zum Start der gemeinsamen Präventionskampagne der Verbraucherzentrale NRW und dem Landeskriminalamt NRW. "In den Jahren 2013 bis 2015 lag das Fallaufkommen im Schnitt bei etwa 25.000 Fällen im Jahr." führte Uwe Jacob weiter aus. Die Verbraucherzentrale NRW und das LKA NRW entwickelten die gemeinsame Präventionskampagne "Achtung! Täuschend echt!", die jetzt startet.

In der Zeit vom 30. November 2016 bis zum 15. Januar 2017 nehmen die Mitarbeiter_innen der Verbraucherzentrale NRW sowie die Fachberater_innen der Dienststellen für Kriminalprävention in den Kreispolizeibehörden der NRW-Polizei die Thematik "Fake-Shops" besonders in den Blick. Unter anderem gibt es auf der Webseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshops einen virtuellen "Fake-Shop". Dort kann man sich darüber aufklären lassen, woran man einen "Fake-Shop" erkennt und wie man es vermeiden kann, in die Falle zu tappen. Misstrauisch sollte man zum Beispiel werden, wenn man eine seltsame Endung in der URL an einer bekannten Webadresse findet, wenn der Webshop-Betreiber eine Überweisung verlangt, bevor die Ware geliefert wird, oder wenn die Seite haufenweise Markenware zu Spottpreisen anbietet.

Wer im Nachhinein feststellt, dass er/sie Opfer eines Fake-Shops geworden ist und schon Geld überwiesen hat, sollte laut Verbraucherzentrale umgehend seine/ihre Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenn die Onlinebestellung erst vor wenigen Stunden war, sei dies meist noch möglich. Wenn man Lastschriftverfahren als Zahlungsweise gewählt hat, hat kann man bei der Bank die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig machen. Um sicher zu gehen, sollten alle Belege für die Online-Bestellung gesammelt und gesichert werden: Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Da es sich rechtlich gesehen um Betrug handelt, können Betroffene die ausgedruckten Unterlagen von der nächstgelegenen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen.

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Autorin / Autor: Redaktion/ Presemitteilung