Sex, Porno und Kaufappelle

Kjm rügt Sender für Verstöße gegen den Jugendschutz

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) beurteilt Fernsehsendungen und andere Medienangbote und guckt, welche für Jugendliche unangemessen oder nicht zumutbar sind.

Viele sexuelle und pornographische Inhalte

Im zweiten Quartal 2009 haben die Jugendschützer jede Menge Angebote gefunden, die sexuelle oder pornographische Inhalte aufwiesen. Darunter waren zwei nach dem Gesetz „unzulässige Angebote". Der Erotik-Clip „Actiongirls.com (Vol.7)" (DSF, Nachtprogramm) zeigte im frei empfangbaren Fernsehen frauenfeindliche und degradierende Darstellungen von Frauen. Und die Call-In Show „Fun Night" (Super RTL, Nachtprogramm) verharmloste oder leugnete eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung.

Die KJM hät auch Ausschau nach "entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten". Diese dürfen zwar grunsätzlich laufen, es muss aber sicher gestellt werden, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sie unter üblichen Umständen nicht sehen können. Für das TV gelten hierbei Zeitgrenzen von 22 Uhr für unter 16 Jährige und 20 Uhr für unter 12-Jährige.

Tabledance im Tagesprogramm

Gerügt wurde von der KJM wegen Verstoß gegen solche Zeitgrenzen ein Beitrag über Tabledance im Tagesprogramm von DSF oder ein Beitrag über Pädophilie mit einer pornographischen Szene im Tagesprogramm von Pro 7. Der bei Jugendlichen beliebte Sender wurde gleich mehrfach gerügt - unter anderem auch für das Reality-Format „U 20 - Deutschland Deine Teenies". Dort wurde über die Schönheitsoperation einer 16-Jährigen berichtet, ohne Risiken und Nebenwirkungen zu thematisieren, kritisieren die Jugendschützer.
Auch RTL2 bekam einen Watschen für einen Verstoß gegen den Jugendschutz in der Werbung.
Ein Werbespot für einen „Schnuffel-Klingelton" (RTL 2, Tagesprogramm)
enthielt einen direkten Kaufappell an Kinder.

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Autorin / Autor: Redaktion / Pressemitteilung - Stand: 13. Juli 2009