Holi-Partys ohne Reue

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt Tipps für den Besuch der Farbfestivals

Holi-Partys sind der Festivaltrend des Sommers, zu dem es immer mehr junge Leute zieht. „Holi“ ist ein jahrhundertealtes hinduistisches Frühlingsfest, bei dem nicht nur ausgelassen getanzt wird, sondern sich die TeilnehmerInnen auch gegenseitig mit knallbunten Farbpulvern bewerfen. Oft versprühen auch an der Tanzfläche angebrachte Düsen die Feiergäste regelmäßig mit Pulver. Manche Veranstalter verwenden dabei auch flüssige Neonfarben. Damit das Farbenbad keine Ekzeme oder sonstige unangenehme gesundheitliche Folgen hinterlässt, gibt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ein paar Tipps, was beim Umgang mit dem Pulver bzw. den Farben zu beachten ist.

Das Amt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Hersteller der Farben und Pulver grundsätzlich dafür verantwortlich sind, dass die Produkte dem geltenden Recht entsprechen und nicht die Gesundheit schädigen. Trotzdem sollte man sich die Packungen genau anschauen, denn häufig findet man darauf ernstzunehmende Warnhinweise, die folgende Punkte betreffen:

  • Mit Pulver und Farben niemals direkt auf das Gesicht zielen
    Das Einatmen der Pulvers kann erhebliche Gesundheitsschädigungen zu Folge haben. Auch der Schleimhautkontakt (Augen und Mund) mit Pulver und Farben kann zu erheblichen Reizungen bis hin zu allergischen Reaktionen führen. Manche Hersteller empfehlen beim Einsatz der Farben sogar das Tragen eines Mund-, Nasen-, und Augenschutzes! Auf den Veranstaltungen sind häufig Sonnenbrillen und Mund- und Nasen-Tücher erhältlich, die wenigstens ein Minimum an Schutz ermöglichen können und unbedingt genutzt werden sollten.
  • Dauer des Hautkontaktes möglichst kurz halten
    Auch auf der Haut kann es zu Reizungen bis hin zu allergischen Reaktionen kommen, insbesondere bei großflächigem Hautkontakt. Im Falle einer Reaktion hilft hier nur die sofortige Entfernung von Farbe oder Pulver bzw. die schnelle Benachrichtigung eines Arztes. Selbst wenn man eher unsensibel auf die Farbe reagiert, sollte man sich nach der Party ausgiebig duschen und vor dem Schlafengehen die Haare waschen.
  • Kleidung kann schützen
    Kleidung, die weite Teile des Körpers bedeckt, hilft dabei, die Kontaktfläche zwischen Körper und Pulver bzw. Farben so gering wie möglich zu halten. Das BVL empfiehlt langärmelige Shirts, lange Hosen und Kopfbedeckungen zu tragen! Dabei sollte es aber nicht unbedingt das Lieblingsstück sein, weil sich die Farben oder Pulver selten sofort und auch nicht immer vollständig aus der Kleidung entfernen lassen.
  • Farbe geht nicht immer sofort vollständig ab
    Überhaupt reicht meist einmaliges Waschen von Haut und Haaren nicht immer aus, um die Pulver bzw. Farben vollständig zu entfernen. Es können auch nach mehrmaligem Waschen Reste auf der Haut, in den Haaren und auf der Kopfhaut verbleiben, die sich erst mit der Zeit vollständig auswaschen.

    Wenn ihr also ein paar Vorsichtsmaßnahmen ergreift, dann steht eurem Holi-Spaß nicht mehr im Wege :-)
Autorin / Autor: Redaktion/ Pressemitteilung - Stand: 22. Juli 2014