Vorsicht bei Anruf von 0137-Nummern
Rufst du zurück, wirst du kräftig zur Kasse gebeten

Dass man bei 0190er-Nummern vorsichtig sein soll, hat sich ja inzwischen herumgesprochen. Aber jetzt kommt schon wieder eine neuer Handy-Trick auf uns zu, mit dem uns das Geld aus der Tasche gezogen werden soll. Die Verbraucherzentralen warnen nun vor der Nummer 0137-7... oder auch (+49) 137 - 7.... Dabei gehen die Abzocker folgendermaßen vor: Ein/e AnruferIn lässt das Handy kurz klingeln und legt sofort wieder auf. Die Rufnummer wird als "Anruf in Abwesenheit" auf deinem Handy gespeichert. Klar, dass man neugierig ist und wissen will, wer einen angerufen hat und sofort zurückruft. Genau diese Neugier nutzen die TrickbetrügerInnen aus. Rufst du zurück, wirst du kräftig zur Kasse gebeten, auch wenn keine Ansage, sondern nur ein Knacken oder Rauschen in der Leitung zu hören ist.
Zweckentfremdet
Bei 0137-7...-Rufnummern handelt es sich eigentlich um so genannte Televotum-Nummern, die hauptsächlich von TV-Sendern für Gewinnspiele oder Zuschauerabstimmungen verwendet werden. Die Nummern werden vom NetzbetreiberInnen an telefonische Service-Anbieter vermietet und von AbzockerInnen zweckentfremdet, um einen schnellen Euro zu machen. Zur Tarnung wird der 0137-7...-Rufnummer statt der 0 die deutsche Auslandskennzahl 49 vorangestellt. Die Rückrufnummer lautet dann zum Beispiel (+49) 13 77 799 usw.
Selbst ein superkurzer Rückruf kostet vom Handy in der Regel je nach Netz schon mehr als 50 Cent, teilweise auch 1,21 Euro. Je länger man die Verbindung hält, desto teurer kann es werden, wenn der Netzbetreiber zum Verbindungspreis auch noch einen Minutenpreis eintreibt.
Das könnt ihr dagegen tun
 | Werdet ihr zum Rückruf unbekannter Rufnummern aufgefordert, solltet ihr nicht reagieren. Die Verbraucherzentralen raten in einem solchen Fall dazu, die NetzbetreiberInnen zu informieren und ihn aufzufordern, unseriöse Praktiken schleunigst zu unterbinden. |
 | Falls ihr auf den Trick hereingefallen seid und die Kosten nicht bezahlen wollt, müsst ihr euch schriftlich gegen den entsprechenden Rechnungsposten wenden, der in der nächsten Telefonrechnung auftaucht. In dem Schreiben an das Telekommunikationsunternehmen, das den Betrag einfordert, müsst ihr dann beschreiben, auf welche Weise die Kosten entstanden sind. Darüber hinaus solltet ihr das Unternehmen auffordern, die fällige Summe nicht einzutreiben. |
Weiter mit
Autorin: Redaktion / Verbraucherzentrale - Stand: 29. Juli 2005