Homepage-Bau: Was darf ich, was nicht?
Groß ist das WWW und unerschöpflich der Vorrat an Texten, Bildern, Fotos, Filmen und Musik. Alles, was mein Herz begehrt, kann ich mir auf den Rechner holen, speichern und in meine Homepage einbauen. Aber: Darf ich das überhaupt???
Leider ist die Frage, was ich auf meiner Homepage verwenden darf, weder mit einem klaren "ja" noch mit einem deutlichen "nein" zu beantworten. Wie so oft, wenn es um Gesetze geht, lautet die Antwort: "Das kommt ganz darauf an. " Aber worauf denn, bitte? LizzyNet bringt Licht in ein schwieriges Kapitel.
Inhalte von anderen
Grundsätzlich musst du davon ausgehen, dass alle Inhalte, die du im Internet findest, urheberrechtlich geschützt sind. Dieser Schutz bezieht sich darauf, dass Inhalte nur von denjenigen benutzt werden dürfen, die sie auch hergestellt haben. Möchtest du Inhalte benutzen, die nicht von dir stammen, dann musst du Gesetze beachten - allen voran das Urheberrecht. Durch das deutsche Urheberrecht werden "Werke", so heißt es wörtlich im Gesetz, geschützt. Das meint alle persönlichen geistigen Schöpfungen wie:
 | Texte |
 | Musikstücke |
 | Videos |
 | Filme und Filmausschnitte |
 | Fotos |
 | Gemalte Bilder |
 | Landkarten |
 | Tabellen |
 | Abbildungen aus Büchern und Comics |
 | Computerprogramme |
 | Homepages |
Urheber ist immer die Person, die den Inhalt hergestellt hat, also den Text geschrieben, das Foto geknipst oder das Comic gezeichnet hat. Niemand anderes als der Urheber oder die Urheberin kann entscheiden, ob ein Inhalt auf deine Homepage gestellt werden darf. Bist du selbst keine Urheberin, so kannst du dir jedoch die Erlaubnis holen, fremde Inhalte auf deine Homepage zu stellen.
Wer etwas benutzen will, was ihm oder ihr nicht gehört, muss fragen - klar! Das ist auch bei Inhalten aus dem Internet so. Um Erlaubnis fragen, heißt, sich die Nutzungsrechte holen. Das kannst du per E-Mail, Brief oder auch mündlich tun. Wenn du z.B. auf einer Homepage ein Foto siehst, das du auch gerne auf deiner Site hättest, dann schau nach, wem die Homepage gehört und schicke eine E-Mail an die Person oder Firma und frage, ob du das Foto auf deiner Page veröffentlichen darfst. Hier gilt die einfache Regel: Wer nicht fragt oder keine Erlaubnis bekommt, darf fremde Inhalte nicht benutzen!
Fremde Texte auf der Homepage
Willst du einen Text, den du nicht selber geschrieben hast, auf deine Homepage setzen, dann musst du - genau! - das Urheberrecht beachten, also die Autorin oder den Autor um Erlaubnis bitten.
Hast du die Erlaubnis bekommen, dann versteht es sich von selbst, dass du die Autorin oder den Autor nennst. Du könntest z.B. unter den Text schreiben: "Dieser Text stammt von Lena Müller" oder "mit freundlicher Genehmigung von Lena Müller, die diesen Text geschrieben hat".
Keine besondere Erlaubnis brauchst du, wenn du einen Zeitungsartikel, etwa aus dem Spiegel, auf deine Homepage setzen möchtest. Aber auch dann musst du deutlich machen, dass der Artikel aus dem Spiegel ist. Du schreibst dann unter den Artikel so etwas wie: "Quelle: Spiegel, Nr. XY, Seite 5 - 10). Warum du bei einem Zeitungsartikel keine Extra-Erlaubnis brauchst? Weil das Gesetz bei Zeitungen und Zeitschriften eine Ausnahme macht: die sind nämlich, so heißt es da, "frei zugänglich".
Willst du deine Homepage mit dem Gedicht "Herr von Ribbeck auf Ribbeck im Havelland" schmücken, dann darfst du das ebenfalls ohne Extra-Erlaubnis tun, weil der Autor, Herr Theodor Fontane, schon länger als 70 Jahre tot ist. Willst du dagegen einen Ausschnitt aus "Harry Potter und der Feuerkelch" auf deine Homepage stellen, musst du Joanne K. Rowling um Erlaubnis bitten, denn die Autorin lebt noch. Diese Regelung hat nichts mit makaberen Spielchen zu tun, sondern schützt das Urheberrecht einer Person auch über ihren Tod hinaus. Die Texte einer Person, die wenigstens 70 Jahre tot ist, darfst du also für deine Homepage verwenden. Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine Autorin tot ist, und wenn ja, wie lange, dann frag lieber nach z.B. bei einer klugen Suchmaschine oder deiner Deutschlehrerin.
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Autorin: Natascha Bleckmann - Stand: 1. August 2002
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